Nachdem ein Autofahrer am Sonntag in Rothrist einen anderen mit seiner Hupe zur Weissglut trieb, entstand ein wildes Handgemenge. Nebst den beiden Verkehrsteilnehmern mischten sich rund 12 weitere Personen in die Auseinandersetzung ein, wie Tele M1 berichtet. Anwohnende zeigen für den Vorfall einen Tag danach wenig Verständnis. «Es ist gestört, dass so etwas überhaupt vorkommen kann», äussert sich ein Mann beispielsweise.
Quelle: Tele M1
Trotzdem sagen die Befragten, dass auch ihr Gemütszustand beim Autofahren nicht immer ruhig ist. «Manchmal hat man nicht so viel Geduld», oder «es putscht einen schon manchmal auf», heisst es beispielsweise. Zugegeben, wer kennt die Situation nicht, wenn jemand drei Sekunden lang an einer grünen Ampel steht oder den Verkehr auf andere Weise beeinträchtigt, sodass man komplett an die Decke gehen könnte? Die grosse Frage lautet:
Wann darf ich Hupen?
Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) ordnet den Verkehr auf öffentlichen Strassen sowie die Haftung und die Versicherung für Schäden, die durch Motorfahrzeuge, Fahrräder oder fahrzeugähnliche Geräte verursacht werden. Demzufolge hat die Fahrzeugführende Person die übrigen Verkehrsteilnehmenden zu warnen, wenn es die Sicherheit des Verkehrs erfordert.
Die Schweizerische Verkehrsregelverordnung (VRV) besagt zudem, dass zu hupen ist wenn: «Kinder im Bereich der Strasse nicht auf den Verkehr achten und vor unübersichtlichen, engen Kurven ausserorts». Weiter heisst es, dass nach Einbruch der Dunkelheit das Hupen nur in Notfällen zulässig ist. Hupen aus Frust wie im aktuellen Fall in Rothrist ist also gar nicht zulässig. Dasselbe gilt theoretisch auch für Autokorsos die sich beispielsweise nach Fussballspielen oder Hochzeiten bilden. Jedoch...
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Wo kein Kläger da keine Klage
Vor der Fussball-EM in diesem Sommer kündigte René Lippuner, Präsident der Aargauer Regionalpolizeien (VAP) im Vorfeld an, dass Autokorsos bis eine Stunde nach dem Spiel geduldet werden. Auch beim Hupen wurde in diesem Zusammenhang, so wie bei anderen Veranstaltung ein oder sogar zwei Augen zugedrückt.