Krankenkasse

Aargauer Regierung will Prämienverbilligung nicht aufstocken

10.03.2023, 10:49 Uhr
· Online seit 10.03.2023, 10:24 Uhr
Der Aargauer Regierungsrat will die Krankenkassenprämien für den Mittelstand in diesem Jahr nicht zusätzlich verbilligen. Er lehnt eine Forderung der SP-Fraktion im Grossen Rat ab. Dem Kanton fehlt gemäss Regierungsrat der finanzpolitische Handlungsspielraum.
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Der Regierungsrat wisse, dass die Inflation und die Erhöhung der Energiekosten die Kaufkraft der Bevölkerung schmälere, heisst es in der Stellungnahme des Regierungsrats vom Freitag. Weiter stiegen die Krankenkassenprämien für das Jahr 2023 übermässig stark an – im Aargau um 5,9 Prozent.

Die Prämien würden für einen Teil der Zahler bereits vergünstigt, hält der Regierungsrat fest. Der Grosse Rat beschloss, in diesem Jahr 150,2 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen. Damit stehen, zusammen mit dem Bundesbeitrag, rund 387 Millionen Franken zur Verfügung.

Knapp jeder Vierte hat einen Anspruch

Der Kanton geht davon aus, dass im kommenden Jahr insgesamt 179'300 Personen im Aargau Anspruch auf eine Verbilligung der Krankenkassenprämie haben. Das ist knapp jede vierte Einwohnerin oder jeder vierte Einwohner.

141'700 Personen werden demnach eine Individuelle Prämienverbilligung erhalten. Hinzu kommen 23'100 Personen, die auch auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind sowie 14'500 Sozialhilfeempfänger.

Regierung sieht keinen Handlungsspielraum

Aus finanzpolitischer Sicht fehle der Handlungsspielraum, den diesjährigen Kantonsanteil an die Prämienverbilligung zu erhöhen, heisst es in der Stellungnahme des Regierungsrats weiter. «Eine Erhöhung des Kantonsbeitrags hätte für den Kanton Aargau nicht budgetierte Mehrausgaben in Millionenhöhe zur Folge».

Die SP-Fraktion forderte in ihrem Postulat, dass der Regierungsrat prüfen soll, wie eine Mehrbelastung der tiefen und und mittleren Einkommen verhindert werden könne. Der Kanton habe zwar eine leicht unterdurchschnittliche Prämienbelastung, dafür aber auch eine stark unterdurchschnittliche kantonale Beteiligung an den Verbilligungen.

veröffentlicht: 10. März 2023 10:24
aktualisiert: 10. März 2023 10:49
Quelle: ArgoviaToday

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