Nach Unfall mit Velofahrer: McLaren-Raser steht wieder vor Gericht
Quelle: Tele M1
Nach dem Unfall musste der Fahrradfahrer zehn Operationen über sich ergehen lassen. Mike Egle von der Stiftung «RoadCross» sagte damals gegenüber Tele M1: «Wir sind der Meinung, dass jemand, der vorsätzlich Verletzungen und sogar den Tod von anderen Verkehrsteilnehmenden in Kauf nimmt, im Rahmen der Gesetze hart bestraft gehört.»
Der damals 23-jährige Jurassier wurde vom Bezirksgericht zu einer unbedingten Strafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt (ArgoviaToday hat darüber berichtet). Er akzeptierte dieses Urteil aber nicht und zog es an die nächst höhere Instanz weiter.
Am Montag hatte der Unfallfahrer nun nochmals die Chance, seine Sichtweise vor dem Obergericht darzulegen. Der Beschuldigte bestritt zwar nicht, die Herrschaft über das Auto, mit dem er auf Probefahrt war, verloren zu haben und anschliessend einen Unfall verursacht zu haben. Das tue ihm leid und er würde die Zeit am liebsten zurückdrehen. Er wehrte sich aber gegen den Aspekt der vorsätzlichen Tötung, den ihm die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift vorwirft. Er habe zwar ein Überholmanöver gemacht, aber dieses sei nicht halsbrecherisch gewesen.
Der Oberrichter war allerdings nicht vollkommen überzeugt von dieser Begründung. Er wies darauf hin, dass der heute 26-jährige Unfallfahrer seinen McLaren im Track-Modus fuhr. Dieser sei aber lediglich für die Rennstrecke – und nicht für die normale Strasse – gemacht. Ausserdem habe er auf der Gempenstrasse zwei langsamere Fahrzeuge vor einer Rechtskurve überholt, obwohl er nicht sehen konnte, was nach der Kurve kam.
Wann das Solothurner Obergericht das Strafmass voraussichtlich bekanntgeben wird und ob dieses reduziert wird oder nicht, erfährst du im Video oben.
(red.)