Umfang bleibt

Neues Gesetz soll Kantonsbeteiligung an BLS regeln

09.03.2023, 10:20 Uhr
· Online seit 09.03.2023, 10:10 Uhr
Der Kanton Bern legt ein neues Gesetz vor, das seine Beteiligung an der Bahngesellschaft BLS regeln soll. Es ändert nichts am bisherigen Umfang der Kantonsbeteiligung von 55,75 Prozent.
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Die Kantonsverfassung verlangt, dass bedeutende kantonale Beteiligungen in einem Gesetz zu regeln sind. Ein solches fehlte bisher für die BLS. Nun legt der Regierungsrat einen Entwurf vor und schickt ihn bis am 12. Juni in die Vernehmlassung, wie aus einer Mitteilung vom Donnerstag hervorgeht.

Das neue Gesetz legt den Rahmen fest, in dem der Regierungsrat Aktien der BLS AG und der BLS Netz AG verkaufen oder zukaufen könnte. Der Mehrheitsanteil an der BLS AG soll dabei gewährleistet bleiben. Es legt zudem fest, welche Zwecke der Kanton mit seiner Beteiligung an der BLS verfolgt und wie er bei der Wahrnehmung dieser Interessen vorgeht.

Für die Mitwirkung verweist der Regierungsrat auf die neu zur Verfügung stehende Internetanwendung «E-Mitwirkung».

(sda/ade)

veröffentlicht: 9. März 2023 10:10
aktualisiert: 9. März 2023 10:20
Quelle: BärnToday

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