Tötungsdelikt in Burgdorf

Angeklagter zu 16 Jahren Haft und 8 Jahren Landesverweis verurteilt

16.05.2023, 16:32 Uhr
· Online seit 16.05.2023, 14:07 Uhr
Im Februar 2018 wurde ein 55-Jähriger tot in seiner Wohnung in Burgdorf gefunden. Er soll im Drogenmilieu verkehrt haben. Vergangene Woche stand ein heute 37-Jähriger wegen vorsätzlicher Tötung vor dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau. Jetzt wurde er schuldig gesprochen.
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Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, 30 Mal auf das Opfer eingestochen zu haben und ihm dann die Kehle mit einem Japanmesser durchgeschnitten zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vorsätzliche Tötung vor, eventuell Mord. Am Prozess, der eineinhalb Tage dauerte, wirkte der Angeklagte passiv. Er lehnte sich meist auf seinem Stuhl zurück und überschlug die Beine. Im letzten Wort beteuerte er: «Ich habe mit der Tat nichts zu tun gehabt.» Das Opfer sei ein Kollege von ihm gewesen.

Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau sprach nun in Fünferbesetzung das Urteil: Der Angeklagte mit italienischer Staatsbürgerschaft wurde zu 16 Jahren Haft und einem Landesverweis von 8 Jahren verurteilt. Zudem muss er der Mutter des Opfers 15'000 Franken als Genugtuung bezahlen.

In den Anklagepunkten zu Drogenhandel, Diebstahldelikten, Sachbeschäftigung und Hausfriedensbruch, sprach das Gericht einen Schuldspruch.

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Während des Prozesses gaben vor allem DNA-Spuren zu reden. Die Spuren an den beiden Tatmessern wiesen laut Staatsanwaltschaft klar auf den Angeklagten hin. Die Verteidigung argumentierte, dass die DNA-Spuren von früheren Besuchen übertragen worden sei. Besonders ein Besuch eine Woche vor dem Tötungsdelikt – am Valentinstag – und das Alibi durch die Familie sorgte für Diskussion.

Verteidigung hatte Freispruch gefordert

Die Staatsanwaltschaft hatte für das Tötungsdelikt – mit einer Tatschwere im Grenzbereich zu Mord – 13 Jahre Freiheitsstrafe verlangt. Für Drogendelikte und Einbruchdiebstahl verlangte sie insgesamt 3 Jahre. Dazu kommt ein Landesverweis von 8 Jahren. Die Privatklägerschaft – die Mutter des Opfers – hatte einen Schuldspruch für Mord verlangt.

Die Verteidigung hingegen plädierte im Tötungsdelikt für einen Freispruch. Es könne nicht zweifelsfrei erwiesen werden, dass der Angeklagte die Tat begangen habe. Bezüglich der anderen Delikte war der Beschuldigte geständig. Insgesamt fordert der Verteidiger eine Freiheitsstrafe von 31 Monaten, dabei soll die bisherige Haft angerechnet werden. Der Verteidiger plädiert dafür, dass der Beschuldigte nicht des Landes verwiesen wird, sondern die Betreuung seiner Tochter, die derzeit bei den Grosseltern in der Schweiz lebt, wieder aufnehmen kann.

In Bezug auf das Tötungsdelikt wird auf eine Haftentschädigungsforderung verzichtet. Dass er als Tötungsverdächtiger – im Umfeld, in den Medien und bei 13 Einvernahmen – der Öffentlichkeit ausgesetzt war, dafür fordert er 10‘000 Franken Genugtuung.

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Hier kannst du den Liveticker zum Prozess nachlesen.

veröffentlicht: 16. Mai 2023 14:07
aktualisiert: 16. Mai 2023 16:32
Quelle: BärnToday

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