Verwaltungsgericht

Grenchenbergstrasse: Beschwerde gegen Sanierung abgewiesen

· Online seit 07.02.2024, 15:05 Uhr
Das Vorhaben, die Strasse auf den Grenchenberg zu sanieren, ist durch eine Einsprache blockiert. Das Solothurner Verwaltungsgericht hat nun eine Beschwerde gegen den Bau einer neuen Stützmauer am abgewiesen.
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Die 100-jährige Strasse auf den Grenchenberg ist ein Sanierungsfall. In den letzten Jahren musste sie mehrmals tagelang gesperrt werden, weil ganze Abschnitte abgerutscht waren - notdürftig wurde jeweils repariert. Die Bürgergemeinde Grenchen will als Besitzerin der Strasse an sieben Stellen die Stützmauern sanieren und die Strasse damit wieder sicher und fit machen.

Doch gegen dieses Vorhaben sind diverse Einsprachen eingegangen – übrig ist heute noch jene der Umweltschutzorganisation Helvetia Nostra. Sie hat zwei der sieben Bauvorhaben angefochten, beide beim sogenannten «Bettlachrank». Dort macht die Bergstrasse eine 180-Grad-Wende Richtung Westen.

Sind Trinkwasserquellen gefährdet?

Begründet wird die Einsprache damit, dass das Gebiet in einer Grundwasserschutzzone liegt. Es bestehe die Gefahr, dass die Bauarbeiten oder ein Fahrzeug-Unfall mit Öl die Quellen und damit das Trinkwasser verschmutzen könnten.

Das Solothurner Verwaltungsgericht sieht das in seinem Urteil von Ende Januar anders: Die Sanierung der Stützmauer gefährde das Trinkwasser nicht. Das Projekt sehe beim Bettlachrank diverse Massnahmen vor, um eine Verschmutzung des Trinkwassers zu verhindern - sowohl während der Bauphase als auch danach. Es werden etwa Parkplätze aufgehoben und Leitplanken montiert . «Mehr ist bei einer seit hundert Jahren bestehenden Strasse weder tunlich noch geboten», heisst es im Urteil. Es sei im steilen Gelände auch nicht möglich, die Strasse zu verlegen.

Auch sei es undenkbar, zum Schutz von Tunnelquellen das gesamte Terrain oberhalb des Tunnels in die strengste Schutzzone zu legen und sämtliche Bauten dort zu verbieten. Zumal nicht sicher sei, welches Gebiet oberhalb der Trinkwasserfassung heikel ist: die Wege von Wasser im Gestein sind manchmal unergründlich.

Geht es um den Windpark?

In Grenchen vermuten viele, dass es Helvetia Nostra nicht in erster Linie um den Schutz von Trinkwasserquellen, sondern um den geplanten Windpark auf dem Grenchenberg geht. Denn die Sanierung der Strasse ist eine Voraussetzung dafür, dass die riesigen Windränder dereinst hochtransportiert werden können – auch wenn das Bauprojekt der Bürgergemeinde keinerlei Ausbau der Strasse vorsieht. Haut man den Sack (die Strasse) und meint den Esel (den Windpark)? Helvetia Nostra hat sich dazu bisher nicht geäussert.

Zuerst hatten auch der prominente Grenchner Windparkgegner Elias Vogt und andere Organisationen Einsprache gegen die Strassensanierung gemacht – übrig geblieben ist zuletzt aber nur noch Helvetia Nostra.

Weiterzug wahrscheinlich

Es ist gut möglich, dass der Entscheid des Verwaltungsgerichts nochmals weiter gezogen wird. Schon die Frage, ob die Beschwerde von Helvetia Nostra aufschiebende Wirkung hat oder nicht, wurde am Ende vom Bundesgericht entschieden – zugunsten der Beschwerdeführerin. Es kann also bisher nicht gebaut werden.

Wird auch der jüngste Entscheid des Solothurner Verwaltungsgerichts angefochten, dürfte die Sanierung der Stützmauern und damit eine sichere Erschliessung des Grenchenbergs noch länger auf sich warten lassen.

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veröffentlicht: 7. Februar 2024 15:05
aktualisiert: 7. Februar 2024 15:05
Quelle: 32Today

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