Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten fordert eine Verurteilung der Eltern des Kleinkindes wegen Mordes und eine Bestrafung mit je 18 Jahren Freiheitsentzug.
Wie die Staatsanwaltschaft bei der Anklageerhebung im vergangenen Herbst weiter mitteilte, soll die Grossmutter wegen Gehilfenschaft zum Mord mit fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Zudem seien die drei aus Deutschland stammenden Beschuldigten für je 15 Jahre des Landes zu verweisen.
Am frühen Morgen des 7. Mai 2020 hatte die Aargauer Notrufzentrale nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Meldung erhalten, die dreijährige Tochter der Anrufenden liege leblos in ihrem Bettchen. Die Einsatzkräfte konnten nur noch den Tod des Mädchens bestätigen.
Quelle: Tele M1
Ecstasy im Blut des Mädchens
Weil es keine äusseren Anzeichen auf die Todesursache gab, ordnete die Staatsanwaltschaft noch am selben Tag eine Obduktion an. Bei der toxikologischen Untersuchung fanden die Spezialisten des rechtsmedizinischen Instituts in Aarau den Stoff MDMA im Blutkreislauf des Opfers. MDMA ist Bestandteil der Droge Ecstasy. Die Todesursache sei ein «herbeigeführter Sauerstoffmangel».
«Sie hat unter ihrem eigenen Leben gelitten»
Nach der Krankengeschichte des verstorbenen Kindes war es wegen einer zerebralen Erkrankung mit hoher Wahrscheinlichkeit zeitlebens auf intensive Pflege und Rundumbetreuung angewiesen. Die Untersuchungen hätten ausserdem ans Licht gebracht, dass die Eltern bereits in den Monaten zuvor versucht hatten, das Mädchen mit betäubenden Substanzen zu töten.
Die drei Beschuldigten sassen in Untersuchungshaft. Nach Abschluss der Ermittlungen kamen sie wieder auf freien Fuss. Die beiden Eltern zeigten sich geständig, erzählten danach, dass sie das Leiden ihrer Tochter beenden wollten. «Wir haben unsere Tochter erlöst», wurden die beiden zitiert, sie bereuten die Tat nicht. Sie hätten ihr Kind nicht getötet, weil es ihnen zu anstrengend gewesen sei. «Sie hat unter ihrem eigenen Leben gelitten», sagte die Mutter demnach weiter. «Es wäre ihr nie besser gegangen. Sie hätte nie ein schönes Leben führen können.»
Die Hauptverhandlung am Bezirksgericht Bremgarten ist auf mehrere Tage angelegt. Die Urteilseröffnung ist für den kommenden Freitag vorgesehen.
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(sda/red.)