Der Kanton Solothurn und die Hundemarkengebühr – eine Geschichte in mehreren Akten. Nun geht es in die nächste Runde. Noch in diesem Jahr soll das Hundegesetz überarbeitet und im Solothurner Parlament behandelt werden.
Kanton verzichtet auf Hundegebühr
Die erste Änderung betrifft die Gebühr von 40 Franken, die der Kanton jährlich für die Hundemarke verlangte, die aber seit 2017 nicht mehr ausgegeben wurde. Hundehalterinnen und Hundehalter registrieren ihre Lieblinge seit diesem Beschluss über ein Chipsystem beim Tierarzt. Dennoch blieb die Gebühr für die Hundemarke bestehen und spülte dem Kanton bis heute jährlich rund 800'000 Franken in die Kassen.
Das Steuergericht sei zum Schluss gekommen, dass diese Gebühr die rechtlichen Vorgaben nicht mehr erfülle, schreibt die Staatskanzlei. Sie werde deshalb im Jahr 2024 nicht mehr eingezogen und das Gesetz soll entsprechend angepasst werden.
Wegweisende Änderung
Diese wegweisende Änderung setzt ein deutliches Zeichen in der Diskussion. Hintergrund ist unter anderem ein Entscheid des Bundesgerichts von Anfang 2023. Die Richter entschieden, dass die Gemeinde Balsthal dem Kanton Hundemarken-Gebühren von 50'000 Franken nachzahlen muss. Die Gemeinde hatte sich geweigert, die Gebühr für die Kennzeichnungs-Kontrolle an den Kanton abzuliefern. Freddy Kreuchi, Gemeindepräsident von Balsthal, wollte dieses Urteil nicht so stehenlassen und hat deswegen einen Vorstoss im Kantonsrat eingereicht – mit Erfolg, wie sich jetzt zeigt.
Der Grund, warum Balsthal das Geld dem Kanton trotzdem überweisen musste: Die Gemeinde sei nicht berechtigt zur Einsprache, das müsse von einem Hundehalter selbst kommen. Genau das hat später die Oltner Hundehalterin und Rechtsanwältin Catherine Müller getan. Sie hat das Urteil bis vors Steuergericht weitergezogen und vollumfänglich recht erhalten. Es sei keine Hundemarkengebühr mehr zu bezahlen, so das Urteil, das nun den Weg zur Überarbeitung des Hundegesetzes geebnet hat.
Haltebewilligung auch ohne Abstammungsausweis?
Die zweite Änderung betrifft die Haltebewilligung. Um einen Hund halten zu dürfen, der zu einer potenziell gefährlichen Rasse gehört, benötigt man im Kanton Solothurn eine Bewilligung des Veterinäramtes und einen anerkannten Abstammungsausweis des Hundes.
Ein Vorstoss im Kantonsrat verlangt, dass insbesondere für Mischlinge dieser sogenannten Listenhunde eine Haltebewilligung auch ohne Abstammungsausweis erteilt werden kann. Damit könnten Härtefälle wie Wegweisungen von unproblematischen Hunden aus dem Kanton verhindert werden, hiess es.
(sda/dwy)
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