Mittelland
Kanton Bern

Park and Ride in Lyssach: Gericht gibt Parkierenden recht

Park and Ride

Abzocke in Lyssach: Gericht gibt Parkierenden recht

· Online seit 06.02.2024, 14:17 Uhr
Das Park ans Ride bei der Shoppingmeile in Lyssach sorgt seit Jahren für rote Köpfe. Der Vorwurf: Verwirrende Signalisierung und übertriebene Bussen. Nun haben bereits zwei Kläger vor Gericht recht erhalten und wurden freigesprochen.
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Wer bei der Shoppingmeile in Lyssach einen Parkplatz sucht, der landet schnell einmal auf dem Park and Ride beim Conforama. Das Problem: Der Parkplatz wird eigenständig betrieben und gehört nicht zu einem der Einkaufszentren. Das ist jedoch offenbar nicht so einfach zu erkennen. Immer wieder verirren sich Autos auf den Parkplatz und kassieren nach wenigen Minuten eine Busse. TeleBärn hat bereits vor zwei Jahren darüber berichtet:

Quelle: TeleBärn

Wird die Busse von bis zu 60 Franken nicht bezahlt, erhalten die Parksünder einen Strafbefehl mit der entsprechenden Zahlungsaufforderung. Diese kostet dann nochmals 140 Franken. Der Strafbefehl stützt sich auf ein richterliches Verbot, das für den Parkplatz gilt. Diese Strafbefehle wurden nun von einzelnen Personen angefochten und erstmals vor Gericht behandelt, wie die Berner Zeitung schreibt.

Freispruch vor Gericht

Bereits in zwei Fällen hat das Regionalgericht Emmental-Oberaargau nun Freisprüche erteilt. Der Betreiber des Park and Ride hielt gemäss der Zeitung vor Gericht fest, dass die Parkuhren und auch das richterliche Verbot auf dem Areal gut ersichtlich seien. Dem widersprechen ehemalige Google-Bewertungen, die inzwischen allesamt gelöscht wurden. Darin beschreiben die User den Parkplatz als ausgeklügelte Betrugsmasche.

Richterliches Verbot widerspricht dem Zweck des Geschäfts auf dem Parkplatz

Die Freisprüche begründet das Gericht mit der falschen Verwendung des richterlichen Verbots. Ein solches Verbot sei dazu gedacht, um Fremdparkierer von einem privaten Parkplatz fernzuhalten, und nicht um Parkgebühren durchzusetzen. Das Park and Ride verbiete damit den einzigen Zweck des Geschäfts, nämlich das Parkieren. Noch sind beide Urteile nicht rechtskräftig und können vom Parkplatzbetreiber angefochten werden.

(dl)

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veröffentlicht: 6. Februar 2024 14:17
aktualisiert: 6. Februar 2024 14:17
Quelle: 32Today

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