· Online seit 12.02.2024, 05:50 Uhr
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Steuererklärung ausfüllen – eine Pflicht, die so manchem Schweizer Bürger ein Dorn im Auge ist. Jedes Jahr gilt es aufs Neue, seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu deklarieren. Das wird sich leider auch in diesem Jahr nicht ändern. Doch für die Solothurnerinnen und Solothurner gibt es aber trotzdem einige Anpassungen. Das berichtet die «Solothurner Zeitung».
Die meisten Änderungen haben mit dem Gegenvorschlag zur «Jetzt si mir draa»-Initiative zu tun. Anfang 2023 trat dieser in Kraft und kommt nun erstmals zur Anwendung.
- Der Pendlerabzug bei der Staatssteuer ist auf 7000 Franken begrenzt.
- Die Kosten der Fremdbetreuung von Kindern können mit maximal 25'000 Franken bei der Staatssteuer abgezogen werden (bisher 12'000 Franken), bei der Bundessteuer sind es 25'500 Franken.
- Der Kinderabzug bei der Staatssteuer erhöht sich von 6000 auf 9000 Franken.
- Tiefere und mittlere Einkommen werden erstmals mit einem tieferen Tarif besteuert.
- In den 18 Gemeinden, in denen sich Einwohner für den Einheitsbezug entschieden haben, ändert sich dieses Jahr Folgendes: Sie erhalten neben der provisorischen Rechnung für die Staatssteuer auch Vorauszahlungsrechnungen für die Gemeinde-, Kirchen- und Feuerwehrersatzabgabe.
(SZ/dwy)
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