Der Büelacker in Winznau ist seit Jahren ein Zankapfel. Die Grundeigentümer und die Gemeinde möchten das Areal am Siedlungsrand mit Wohnungen überbauen, ein Teil soll Landwirtschaftsland bleiben. Der Gemeindrat hatte im Sommer 2021 dem Vorhaben seinen Segen gegeben, obwohl sich die Gemeindeversammlung kurz davor bei der Diskussion des räumlichen Leitbilds skeptisch geäussert hatte.
Fünf Einsprachen gegen die Planung
Viele Leute in Winznau finden, das Land solle nicht als neues Wohnquartier genutzt, sondern als Reserve behalten werden für Schule, Vereine und Grossanlässe. Auch verfüge Winznau noch über genügend Baulandreserven und sei nicht auf die Neueinzonung angewiesen, um sich entwickeln zu können.
Genau dieses Argument hat nun auch der Solothurner Regierungsrat in seinem Entscheid betont. Die Planung der Gemeinde Winznau könne nicht genehmigt werden, weil mit dem kantonalen Richtplan eine Siedlungsentwicklung nach innen angestrebt werde und nicht das Überbauen grüner Wiesen am Siedlungsrand.
Ganz generell werde in den Unterlagen der Gemeinde nicht ausgeführt, weshalb die Überbauung des Büelacker nötig sein soll.
In der Ortsplanung nochmals prüfen
Winznau wird nun vom Solothurner Regierungsrat aufgefordert, im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision das Kapitel Büelacker nochmals genau abzuklären.
Das Verdikt der Kantonsregierung ist noch nicht rechskräftig, es kann ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden.