Der Kanton Solothurn geht in Bezug auf die Kündigungsfrist bei Lehrpersonen einen Sonderweg. Es gibt eine zweistufige Kündigungsfrist – jeweils nur per Ende Schuljahr.
Ein hausgemachtes Problem
Wer als Lehrperson also seine Stelle im Kanton wechselt, muss seinen Abschied erst per Ende Mai bekannt geben. Für die Schulleitung bedeutet dies, dass sie grundsätzlich erst Anfang Juni mit der richtigen Planung für das neue Schuljahr loslegen kann. Und auch, dass sie innerhalb kürzester Zeit die Stelle neu besetzen muss.
«Das ist in der Tat ein Termin, den es eigentlich gar nicht geben dürfte», sagt Adrian van der Floe, Präsident des Verbandes der Solothurner Schulleiterinnen und Schulleiter, gegenüber der Solothurner Zeitung. Aus diesem Grund muss in solchen Fällen häufig eine Notlösung her. Bedeutet: Es wird – wenn überhaupt möglich – jemand in Ausbildung oder aus einem anderen Fachbereich angestellt.
Auch für jene Lehrpersonen, die den Kanton verlassen, ergibt sich aufgrund der Solothurner Extrawurst ein Problem. Sie müssen auf gut Glück kündigen, ohne die Zusage einer neuen Stelle zu haben. Dies aufgrund der Differenz der viermonatigen Kündigungsfrist von Solothurn im Vergleich der üblichen Dreimonatsfrist in anderen Kantonen.
Besserung in Sicht?
Die Umstellung auf eine einheitliche Kündigungsfrist von drei Monaten wurde beim Volksschulamt immer wieder diskutiert aber auch immer wieder verworfen. Nun seien gemäss dem Volksschulamtsleiter Andreas Walter jedoch wieder Diskussionen am Laufen. Je nachdem wie diese ausfallen, könnte die Kündigungsfrist auf das Schuljahr 2024/2025 angepasst werden.
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(dwy)