Nach kurzer Debatte folgte der Kantonsrat am Dienstag dem Antrag der Regierung und hiess die Änderung des Gesetzes über die Kantonspolizei einstimmig gut.
Gefährder sollen für eigene Fahndung bezahlen
Der Kantonsrat beschloss gleichzeitig Änderungen im Gebührentarif. Wenn gemäss des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) eine Mobilfunklokalisierung angeordnet wurde, können terroristische Gefährder neu zu teilweisem oder vollem Kostenersatz verpflichtet werden.
Gesetz leicht abgeschwächt
Die ursprüngliche Version der Regierung, wonach terroristische Gefährder in jedem Fall «zum vollen Kostenersatz verpflichtet» würden, schwächte der Kantonsrat gemäss eines Vorschlags der Justizkommission mit einer Kann-Formulierung ab.
(sda/dl)