Mittelland
Kanton Solothurn

Kanton Solothurn: Gutscheine für Kinderbetreuung ab 2026

Das steht im Gesetzesentwurf

Solothurn will ab 2026 Gutscheine für Kinderbetreuung einführen

24.09.2024, 16:47 Uhr
· Online seit 24.09.2024, 16:36 Uhr
Die familienergänzende Kinderbetreuung soll im Kanton Solothurn künftig von Kanton und allen Gemeinden über Betreuungsgutscheine mitfinanziert werden. Der Regierungsrat hat am Dienstag ihren Entwurf zur Änderung des Sozialgesetzes vorgestellt, über die der Kantonsrat entscheiden wird.
Anzeige

Die Unterstützung durch Gemeinden und Kanton soll Familien entlasten, die Erwerbsbeteiligung erhöhen, dem Fachkräftemangel entgegenwirken und die Standortattraktivität des Kantons Solothurn erhöhen, schreibt die Staatskanzlei in einer Mitteilung.

In jeder Gemeinde anders

Das neue Modell mit Betreuungsgutscheinen soll ab August 2026 in Kraft treten. Wie das Angebot genau ausgestaltet werde, bleibe auch künftig im Verantwortungsbereich der Einwohnergemeinden. Sie könnten innerhalb der kantonalen Rahmenbedingungen eine passende Variante auswählen.

Unterstützung richtet sich nach Einkommen

Neu sollen Eltern Beiträge für Kindertagesstätten, Tagesstrukturen und Tagesfamilien erhalten. Je geringer das Einkommen, desto höher werde die staatliche Unterstützung sein. Laut dem Gesetzesentwurf sollen Familien mit einem Einkommen unter 40'000 oder 50'000 Franken die höchsten Beiträge erhalten.

Je nach Variante, welche die Gemeinde wählt, sollen etwa 90 Prozent der Familien von Unterstützung profitieren, wie es hiess. Die Obergrenze könne von den Gemeinden zwischen 120'000 und 160'000 Franken festgelegt werden.

Eltern bezahlen weiterhin grössten Teil selber

Die jährlichen Kosten für den Kanton werden auf bis zu 4,6 Millionen Franken geschätzt. Darin enthalten sind die Mehrkosten für die Betreuung von Kindern mit Behinderungen. Deren Eltern sollen künftig dieselben Tarife bezahlen wie die Eltern von nichtbehinderten Kindern. Mit bis zu 19,5 Millionen Franken würden die Eltern nach wie vor den grössten Teil der Kosten selber tragen.

Der Aufwand der Gemeinden solle auf 11,8 bis 15,5 Millionen Franken ansteigen. Momentan ist die Unterstützung von familienergänzenden Betreuungsangeboten für die Gemeinden noch freiwillig.

Der Gesetzesentwurf geht nun von der Regierung ans Kantonsparlament, das darüber entscheiden wird.

(sda/dl)

veröffentlicht: 24. September 2024 16:36
aktualisiert: 24. September 2024 16:47
Quelle: 32Today

Anzeige
Anzeige
32today@chmedia.ch