Selbsternannte Hellseherin soll in Solothurn 180'000 Franken ergaunert haben
Quelle: Tele M1
In Solothurn steht eine 42-jährige Hellseherin vor dem Amtsgericht. Ihr wird vorgeworfen, eine Frau mehrfach um gesamthaft 180'000 Franken betrogen zu haben. Die Österreicherin soll vorgetäuscht haben, dass sie überirdische Fähigkeiten habe. Damit könne sie das Geld «karmisch reinigen» und so von Schuld befreien, erklärt Staatsanwältin Petra Grogg.
Betrug oder nicht
Die Hellseherin hat ihr Opfer während eines Monats seelisch manipuliert und immer höhere Geldbeträge gefordert. Die arglistige Täuschung und die Annahme der grossen Geldbeträge erfüllten den Tatbestand des klassischen Betrugs, sagt die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn.
Die Verteidigung der Beschuldigten widerspricht. Strafverteidiger Konrad Jeker argumentiert, dass man nicht von Betrug sprechen könne. Die Täuschungen, die seiner Mandantin vorgeworfen würden, seien Täuschungen über Glaubens- oder Aberglaubensfragen. Dies sei einer strafrechtlichen Würdigung nicht angemessen. Die Angeklagte sei deshalb freizusprechen.
Forderung von 100'000 Franken machte skeptisch
Das heute 59-jährige Opfer hat der Hellseherin offenbar jedes Wort geglaubt und sich so unter Druck setzen lassen. Die Frau wurde erst skeptisch, als die Beschuldigte plötzlich einen sechsstelligen Geldbetrag forderte. Danach wendet sich die Frau an die Polizei. Das Urteil des Amtsgerichts wird für den Donnerstag erwartet.
(red / ma)
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