Im Auftrag des Gesundheitsamtes des Kantons Solothurn und des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit hat das Blaue Kreuz im vergangenen Jahr 225 Alkohol- und Tabak-Testkäufe durchgeführt. Das sind die Ergebnisse:
Die Testkäufe zeigen: Beim Verkauf von Tabakprodukten wird der Jugendschutz deutlich besser eingehalten als beim Verkauf von Alkohol. Beim Alkohol bestehen zudem grosse Unterschiede. Während die Jugendlichen an Veranstaltungen und in der Gastronomie relativ einfach an Alkohol kommen, sind beispielsweise Tankstellenshops bei ihren Kontrollen konsequenter unterwegs. Gerade zu verheerend ist die Lage im Onlinehandel. In neun von zehn Fällen konnten Jugendliche via Internet Alkohol bestellen.
Wenig bis keine Konsequenzen
Die Nachfrage bei Manuela Meneghini, der Leiterin Gesundheitsförderung und Prävention beim Kanton Solothurn, zeigt: Stellen, die Alkohol und Tabak an Minderjährige verkaufen, haben relativ wenig zu befürchten. Im Gegensatz zum Blauen Kreuz kann nur die Polizei bei der Missachtung des Verkaufsverbots an Minderjährige Anzeige erstatten. Dazu werden von der Solothurner Jugendpolizei ein- bis dreimal jährlich Kontrollen im ganzen Kanton durchgeführt. Die Höhe der Strafe wird anschliessend durch die Staatsanwaltschaft festgelegt und fällt ja nach Vergehen und Vorstrafen unterschiedlich hoch aus. Fixe Bussen wie beispielsweise im Verkehr gibt es nicht.
Hinzu kommt, dass nicht die betroffene Verkaufsstelle (also Veranstalter, Restaurants oder Shops) gebüsst wird, sondern die einzelnen Mitarbeitenden. «Damit einem Geschäft die Bewilligung zum Verkauf von Alkohol oder Tabak entzogen wird, braucht es mehrere Verstösse und dies ist nicht ganz einfach», so Meneghini. Fazit: Es kommt zu wenig Kontrollen mit effektiven Konsequenzen und sie treffen die falschen, um die nötige präventive Wirkung zu erzielen.
Gesetzeslücke beim Onlinehandel
Beim Onlinehandel ist die Situation noch komplizierter. Nur die wenigsten Onlineshops führen beim Kauf von Alkohol und Tabak Alterskontrollen durch. «De facto besteht hier noch eine Gesetzeslücke. Man darf eigentlich noch gar keine Online-Testkäufe machen und die Verantwortlichen büssen. Wir sind bisher einer der wenigen Kantone, die dies zu Sensibilisierungszwecken machen», erklärt Manuela Meneghini. Online-Testkäufe der Polizei gibt es deshalb bisher im Kanton Solothurn nicht, wie auch die Jugendpolizei bestätigt.
Eine Verbesserung der rechtlichen Situation erhofft sich die Gesundheitsförderung und Prävention des Kantons Solothurn mit dem neuen Tabakprodukte-Gesetz, das voraussichtlich im Herbst in Kraft treten wird. Darin wird unter anderem das Verkaufsverbot von E-Zigaretten für Minderjährige geregelt. «Bisher war der Tabak im Lebensmittelrecht geregelt. Die Schweiz ist, was die Tabakregulierung anbelangt, international gesehen ein Schlusslicht, weil wir sehr lasch sind im Vergleich mit anderen Ländern», so Meneghini.
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