Der Entscheid fiel mit 48 zu 38 Stimmen bei 8 Enthaltungen. Damit hat der Regierungsrat nun den Auftrag, eine Gesetzesänderung vorzuschlagen.
In der Diskussion hatten sich Vertreterinnen von SVP und FDP gegen die Regelung ausgesprochen. «12 Monate sind zu kurz um sich im Kantonsrat einzuarbeiten», sagte Manuela Misteli (FDP). Jennifer Rohr (SVP) argumentierte, eine solche Regelung müsste konsequenterweise auf weitere Gründe ausgedehnt werden. «Bis heute hat noch kein Kanton eine wirklich gute Lösung», sagte Rohr.
Überwindbare Schwierigkeiten
«Schön, dass immer mehr junge Frauen kandidieren und gewählt werden», sagte Nadine Vögeli (SP). Zwar sehe auch ihre Fraktion Umsetzungsschwierigkeiten, diese seien aber überwindbar.
Für die Vorlage sprachen sich auch die Grünen und mehrheitlich die GLP aus. «Die Zeit ist reif, stimmen wir zu», sagte Sarah Schreiber (Mitte), die Verfasserin des Auftrags.
Schon in sechs Kantonsparlamenten möglich
Die Ratsleitung hatte den Auftrag mit Stichentscheid des Vorsitzenden zur Ablehnung empfohlen. Mit dem Argument, dass bereits heute die Möglichkeit besteht, sich während des Mutterschaftsurlaubes und der Stillzeit in Sitzungen von Kommissionen von einem anderen Fraktionsmitglied vertreten zu lassen.
Aktuell gibt es in der Schweiz sechs Kantonsparlamente, die eine vollständige Stellvertretung kennen, also auch für die Plenarsitzungen. Darunter die Nachbarkantone Aargau und Jura.
Laut dem nun überwiesenen Antrag soll eine solche Stellvertretung im Solothurner Kantonsrat mindestens drei und höchstens zwölf Monate dauern. Zum Zug käme die erste nicht gewählte Person auf der Parteiliste der beurlaubten Mutter.
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(red.)