Spezialkontrollen der Kantonspolizei Solothurn bei E-Trottis und Elektro-Rollern
In der Schweiz können Elektro- oder Trendfahrzeuge wie E-Scooter oder Elektro-Roller problemlos gekauft werden. Die Polizei stellt aber vermehrt fest, dass viele Lenker und Lenkerinnen solcher Fahrzeuge die geltenden Verkehrsvorschriften nicht kennen oder diese missachten.
Deshalb haben Mitarbeitende der Kantons- und Stadtpolizei Solothurn am Montag in den Regionen Grenchen, Solothurn und Olten Spezialkontrollen durchgeführt. Dabei wurden rund 20 Personen angehalten, die einen E-Scooter gelenkt haben, ohne den entsprechenden Führerausweis (Kat. M oder G) zu besitzen oder das Mindestalter von 14 Jahren für das Führen solcher Fahrzeuge noch nicht erreicht haben. Die Fehlbaren werden angezeigt.
Informationen über den richtigen Umgang mit Elektro-Fahrzeugen und die geltenden Vorschriften bietet die Kantonspolizei Solothurn auf ihrer Homepage an. Sie wird weitere Spezialkontrollen durchführen und diese Thematik auch an ihrem Stand an der HESO vom 22. September bis zum 1. Oktober behandeln.
(pd/ma)