Gartenbesitzerinnen und -besitzer im Kanton Solothurn müssen sich auf neue Regeln einstellen. Ab dem 1. Oktober 2024 sollen Steingärten in Solothurn nicht mehr erlaubt sein. Diese Entscheidung soll dazu beitragen, mehr Raum für Pflanzen und Tiere zu schaffen. Bestehende Steingärten sind von diesem Entscheid nicht betroffen.
Naturpark Thal berät Gartenbesitzer
Mit dem Projekt «Natur im Siedlungsraum» möchte der Naturpark Thal Gartenbesitzerinnen
und -besitzer beraten, die auf eine naturnahe und pflegeleichte Variante umsteigen möchten. «Wir sehen im Siedlungsraum enorm viel potenzial für die Biodiversität und der Natur. Es gibt viele Grünflächen, die man noch naturnäher gestalten kann», erklärt Patrick Zellweger vom Naturpark Thal auf Anfrage. Das Interesse an Naturgärten ist in den letzten Jahren enorm angestiegen. Immer mehr Gemeinden aus dem Thal beteiligen sich am Projekt.
Biodiversitäts-Tipps für den eigenen Garten
Gartenbesitzerinnen und -besitzer können einfache Massnahmen ergreifen, um die Biodiversität zu unterstützen. «Ein Tipp ist, die Beeren an den Sträuchern im Garten während der kälteren Saison stehen zu lassen. In den kälteren Monaten bleiben einige Vögel in der Umgebung und sind auf wichtige Nahrungsquelle angewiesen», so Patrick Zellweger. Ebenso empfiehlt der Naturpark Thal, verblühte Stauden im Herbst stehen zu lassen. Sie bieten wertvolle Nahrung für Vögel und Rückzugsmöglichkeiten für Insekten. Im Frühling können die Stauden dann zurückgeschnitten werden, um im Sommer erneut zu blühen.
Wie findest du das Verbot für Steingärten? Schreib es uns in die Kommentare.
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