Zusammenarbeit mit Post

Kanton Bern schickt Steuerrechnung neu in digitalen Briefkasten

08.04.2023, 07:39 Uhr
· Online seit 05.04.2023, 13:16 Uhr
Bernerinnen und Berner können sich die bevorstehende Rechnung für die erste Steuerrate in einen digitalen Briefkasten senden lassen. Der Kanton Bern bietet den neuen Dienst «BE-ePost» zusammen mit der Schweizerischen Post an.
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Das Begleichen der Steuerrechnung gehört für die meisten Leute zu den eher unangenehmen Begleiterscheinungen des Lebens. Immerhin will der Kanton Bern diese Strafaufgabe nun vereinfachen. 

Die Kantonsverwaltung wolle die physische Korrespondenz mit der Bevölkerung mit einem einfachen und sicheren digitalen Kanal ergänzen, teilt die Staatskanzlei Bern mit. Die Nutzung des digitalen Briefkastens «BE-ePost» sei freiwillig und kostenlos.

Das Angebot basiert auf der ePost-App der Post. Im digitalen Briefkasten könnten Nutzerinnen und Nutzer die Dokumente der Kantonsverwaltung «einfach und sicher digital empfangen, speichern und weiterverarbeiten», hiess es.

In einem ersten Schritt könnten steuerpflichtige Bernerinnen und Berner die drei Ratenrechnungen der Steuerverwaltung mit der ePost-App empfangen und bezahlen, hält die Staatskanzlei fest. Später würden weitere Direktionen und Ämter des Kantons ihre Postversände nach und nach via ePost-App digital zur Verfügung stellen.

Aufwand notwendig

So soll man mit der App künftig Bescheinigungen, Steuerunterlagen, Briefkorrespondenz oder Rechnungen erhalten. Bevor die Sache aus der Sicht der Endnutzerin und des Endnutzers zum Laufen kommt, ist ein Aufwand notwendig.

Interessierte müssen zunächst ein BE-Login-Konto eröffnen. Dazu notwendig ist ein Identitätsnachweis. In einem zweiten Schritt kann das ePost-App installiert werden und die Wohnadresse muss verifiziert werden.

560'000 Steuerrechnungen per Post

Die Berner Kantonsverwaltung verschickt nach eigenen Angaben pro Jahr rund 22 Millionen Seiten physische Dokumente per Post. Demnächst verschickt die Steuerverwaltung mehr als 560'000 Rechnungen für die erste Steuerrate der Kantons- und Gemeindesteuern.

Seit Anfang März ist das kantonale Gesetz über die digitale Verwaltung (DVG) in Kraft. Damit gilt für die öffentliche Kantonsverwaltung der Grundsatz «digital first». Die Bevölkerung und die Wirtschaft sollen in Zukunft digital mit dem Staat kommunizieren können.

(sda/raw)

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veröffentlicht: 5. April 2023 13:16
aktualisiert: 8. April 2023 07:39
Quelle: BärnToday

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