Mittelland
Olten / Zofingen

Geschwindigkeitsbusse in Härkingen: 60 Franken werden zu 2000

Abgeblitzt

Wie aus 60 Franken Busse über 2000 werden

03.10.2024, 15:54 Uhr
· Online seit 30.09.2024, 08:16 Uhr
Kurioser Fall im Kanton Solothurn. Ein Mann zieht eine Verkehrsbusse von 60 Franken bis vors Obergericht und blitzt ab. Mittlerweile muss der Mann bereits 2000 Franken bezahlen.
Anzeige

Tatort: Autobahn A2 Verzweigung Härkingen. Delikt: Zu schnell gefahren. Busse: 60 Franken. Soweit ganz alltäglich. Den Fall aber bis vors Obergericht mit irrwitzigen Argumenten anzufechten, dafür braucht es schon eine gehörige Portion Ausdauer. Und Geld.

Aber von vorne. Kurz vor Mitternacht ist unser Autofahrer, wir nennen ihn mal Herbert, auf der Autobahn Richtung Basel unterwegs. Auf der Verzweigungsrampe der A2 bei Härkingen ist er mit 92 km/h unterwegs, erlaubt sind 80 – die Fotofalle schnappt zu. Abzüglich der Fehlertoleranz bleiben 7 km/h zu viel, was einer Busse von 60 Franken entspricht. So weit läuft alles wie gewöhnlich.

Eher ungewöhnlich ist das, was danach passiert, wie das «Oltner Tagblatt» berichtet. Herbert bezahlte nicht nur die Busse nicht, sondern erhob gegen den Strafbefehl Einsprache. An der Verhandlung am Amtsgericht Thal-Gäu wurde die Busse bestätigt – was zusätzliche Verfahrenskosten von 600 Franken zur Folge hatte.

Blitzer sei «schikanös» gewesen

Aufgeben und bezahlen? Von wegen! Herbert ist selbst Jurist und fühlt sich von der Busse schikaniert. Also gehts weiter vors Obergericht. Herbert verlangt einen Freispruch und die Kostenübernahme des Staates für das Verfahren inklusive Entschädigung für seine Aufwendungen. Sein Argument: Die Radarkontrolle an diesem Ort (geht leicht bergab)und zu dieser Zeit (wenig Verkehr) sei «geradezu schikanös».

Das Obergericht hat in der aktuellen Verhandlung Herberts Argumente regelrecht zerpflückt. «Gerade Raserdelikte, die in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben, werden vor allem nachts, ausserorts und eben auf Autobahnen verübt», so die Urteilsbegründung des Obergerichts. Ein Verzicht auf Kontrollen könnte folglich «geradezu als Freipass verstanden werden, spätabends solche Delikte zu verüben». Solche Kontrollen würden also nicht die falschen treffen und seien deshalb verhältnismässig, hält das Solothurner Obergericht fest.

Fürs erste abgeblitzt

Und jetzt? Inzwischen sind aus den 60 Franken über 2000 Franken geworden. Wird Herbert bezahlen? Der bisherige Verlauf der Dinge deutet eher darauf hin, dass sich auch noch das Bundesgericht mit der 60 Franken-Bussen aus Härkingen beschäftigen darf.

(red.)

Scan den QR-Code

Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.

veröffentlicht: 30. September 2024 08:16
aktualisiert: 3. Oktober 2024 15:54
Quelle: 32Today

Anzeige
Anzeige
32today@chmedia.ch