Der Mann aus Nordmazedonien war 2002 zusammen mit seiner Mutter und seinen Geschwistern zum Vater in die Schweiz nachgereist. Er arbeitete im Paketzentrum der Post in Härkingen. Dort hatte er im Zeitraum von zehn Monaten elf Diebstähle im Gesamtwert von über 50'000 Franken begangen. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor, wie die Solothurner Zeitung schreibt.
Bedingte Freiheitsstrafe und Landesverweis
Mit den Diebstählen habe er nicht nur seinen Arbeitgeber geschädigt, sondern auch wahllos in die Eigentumsrechte der Paketkunden eingegriffen, heisst es im Urteil weiter. Einzig der Umstand, dass er aufflog, habe der Diebstahlserie ein Ende gesetzt.
Der Mann wurde im Mai 2022 vom Amtsgericht Thal – Gäu und im September 2023 vom Solothurner Obergericht wegen gewerbsmässigen Diebstahls und der mehrfachen Verletzung des Postgeheimnisses schuldig gesprochen. Das Obergericht legte die Freiheitsstrafe auf 20 Monate bedingt fest und bestätigte die Landesverweisung der Vorinstanz.
Bundesgericht sieht keinen persönlichen Härtefall
Gegen diese Landesverweisung hat sich der Nordmazedonier gewehrt und gelangte damit bis vor Bundesgericht. Aber auch die Richter in Lausanne sahen keinen persönlichen Härtefall, auch wenn die Eltern und Geschwister des Mannes in der Schweiz leben würden.
Der Mann lebe zwar seit 21 Jahren in der Schweiz, er spreche aber Albanisch und kenne Nordmazedonien von verschiedenen Ferienaufenthalten, heisst es im Urteil. Für den gut ausgebildeten jungen Mann scheine eine soziale Integration in seiner alten Heimat möglich und realistisch, schreiben die Richter weiter.
«Erhalt des hiesigen Bürgerrechts habe lediglich limitierten Stellewert»
Der Mann hat die Diebstähle ohne wirtschaftliche Not während des laufenden Einbürgerungsverfahrens begangen. Das zeige, dass ihm der Erhalt des Schweizer Bürger- und Bleiberechts offenbar nicht ganz so wichtig sei, schreiben die Bundesrichter weiter. Nur weil jemand lange in der Schweiz lebe, könne er nicht davon ausgehen, dass er auch hier bleiben könne.
Im vorliegenden Fall würden die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung die privaten Gründe überwiegen, heisst es weiter. Bevor der Mann nun aber die Schweiz verlassen muss, muss er noch die vom Bundesgericht aufgebrummten Gerichtsgebühren von 3000 Franken bezahlen.
(red.)
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