Wenn Fälle von Tierquälerei aufgedeckt werden, stehen häufig Landwirte am Pranger – und das stört die Bauern. Denn erstens ist es eine kleine Minderheit, die sich nicht an die Gesetze hält, und zweitens gibt es auch in der privaten Tierhaltung nicht selten Missstände.
Ein solcher wurde im Januar 2024 in einem Dorf im Bezirk Gösgen aufgedeckt, wie aus einem rechtskräftigen Strafbefehl hervorgeht, der 32Today vorliegt. Verurteilt wurde eine 18-jährige Frau tschechischer Herkunft.
Massiv ungenügender Taubenschlag
Etwa seit Dezember 2023 hatte sie in einem umgebauten Anhänger Tauben gehalten. Der Anhänger hatte eine Grundfläche von nur knapp 2,5 Quadratmeter. Zusammen mit einem seitlichen Anbau waren es etwa 3,7 Quadratmeter. Der kleine Taubenschlag war mit 65 bis maximal 148 Zentimetern zudem sehr niedrig. «Diese Höhen waren für die Haltung von Tauben massiv ungenügend», steht im Strafbefehl.
In diesem Schlag lebten etwa 50 Tiere, wie die Kontrolle im Januar 2024 durch den Solothurner Veterinärdienst ergab. Auch die Hygiene war ungenügend, alles im Anhänger war mit Exkrementen verschmutzt.
Keine artgerechte Haltung
Fazit: Die Tauben seien in diesem winzigen Schlag misshandelt worden, durch fehlende Flugmöglichkeiten, die schlechte Hygiene und die massive Überbelegung. So hätten sie sich nicht artgerecht verhalten können.
Die junge Frau wird wegen Tierquälerei zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt. Zudem muss sie die Verfahrenskosten in der Höhe von 400 Franken zahlen.
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