Verkaufsstellen von Tabak- und Nikotinprodukten müssen sicherstellen, dass die Bestimmungen eingehalten werden und Hinweise zum Verkaufsalter vorhanden sind. Beim Verkauf von Produkten ab 18 Jahren an Minderjährige könnten der Betrieb und die Verkäuferin oder der Verkäufer gebüsst werden. Mit dem neuen Tabakproduktegesetz, das ab dem 1. Oktober gilt, sollen auch strengere Kontrollen einhergehen.
Neues Gesetz schliesst auch E-Zigaretten mit ein
Bereits seit 2019 gilt das Gesundheitsgesetz des Kanton Solothurn, welches den Verkauf von Tabakwaren an unter 18-Jährige einschränkt. Neue Nikotinprodukte wie E-Zigaretten – auch bekannt als Vapes, Liquids oder Puff Bars – waren von diesem Verbot jedoch bisher ausgenommen.
Deshalb setzte der Bundesrat das nationale Tabakproduktegesetz auf den 1. Oktober in Kraft. Damit werden neben herkömmlichen Zigaretten neu auch E-Zigaretten und alle nikotin- und tabakhaltigen Produkte wie zum Beispiel pflanzliche Raucherwaren, Wasserpfeifen, Nikotinbeutel oder CBD-Produkte schweizweit erst ab 18 Jahren erhältlich sein.
(red.)