Urteil bestätigt

Türsteher-Mord Grenchen: Täter wird verwahrt

14. Februar 2023, 17:18 Uhr
Der heute 34-jährige Luxuory-Mörder sei nicht therapierbar. Deshalb hat das Obergericht Solothurn die Beschwerde gegen die Verwahrung abgewiesen.
Hat sich vor Obergericht vergeblich gegen die Verwahrung gewehrt: der 33-jährige Grenchner Türsteher-Mörder.
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Das Urteil

Für das Obergericht ist der Luxory-Mörder nicht therapierbar. Die verordnete stationäre Massnahme sei gescheitert. Es bestehe weiter die Gefahr, dass der Täter schwere Straftaten begehen könnte. Wenn solche Therapiemassnamen keinen Erfolg zeigten, sei die Verwahrung der nächstmögliche Schritt zum Schutz der Öffentlichkeit. Das Gericht betont aber, dass es sich bei dieser Massnahme nicht um eine lebenslängliche Verwahrung handle. Es gibt im späteren Verlauf Möglichkeiten, wieder auf den Entscheid zurückzukommen - zum Beispiel wegen einer schweren Erkrankung. Der Täter leidet an Multipler Sklerose.

Der Vertreter der Strafvollzugsbehörden ist mit dem Urteil zufrieden. Es entspricht seinen Anträgen. Der Verteidiger des Täters ist mit dem Entscheid des Gerichts nicht einverstanden. Er geht davon aus, dass das Urteil an die nächste Instanz weiter gezogen wird. Er will aber die zuerst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

Der Verteidiger des Luxory-Mörders, Boris Banga, überlegt sich, das Urteil weiterzuziehen.

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Der Prozess 

Der Mörder erschien wegen seiner Multiple-Sklerose-Erkrankung im Rollstuhl zur Verhandlung. Da der weitere Verlauf dieser Erkrankung nur schwer einzuschätzen sei, sei eine Einschätzung der Rückfallgefahr sehr schwierig, sagte die Gutachterin. Die Rückfallgefahr hänge auch stark von der körperlichen Verfassung des Betroffenen ab.

In seinem Plädoyer setzte sich der Verteidiger für die Aufhebung der Verwahrungsmassnahme und die Einrichtung einer ambulanten Therapie ein. Eine Verwahrung könne erst ausgesprochen werden, wenn alle anderen Massnahmen ausgeschöpft worden seien. Er stützte sich bei seinen Ausführungen vor allem auf das frühere Gutachten, das dem Täter durchaus eine Behandelbarkeit attestierte. Eine Verwahrung würde den Kanton Solothurn zudem sehr viel Geld kosten.

Der Vertreter der Strafverfolgungsbehörden sieht die Verwahrung hingegen als einzige Möglichkeit. Auch eine ambulante Therapie könne aufgrund der Gutachten und der bisherigen Erfahrungen als aussichtslos angesehen werden. Der Strafvollzug habe alle anderen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft.

Die Vorgeschichte

Im April 2011 wurde in Grenchen ein Türsteher des Luxory Clubs erstochen. Im Dezember 2012 wurde der Täter zu 16 Jahren und 3 Monaten Gefängnis mit anschliessender Verwahrung verurteilt. Gegen dieses Urteil ging der Angeklagte in Berufung. Im Mai 2014 wurde bei dieser Verhandlung die Verwahrung fallen gelassen. Dafür wurde dem Täter eine stationäre Therapie auferlegt.

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Vier Jahre später wurde bekannt, dass der Häftling im Gefängnis für Probleme sorgte. Es gab Drohungen gegen Mithäftlinge. Einer wurde dabei mit einem Messer verletzt. Der Täter musste die Therapiegruppe verlassen und wurde in den Hochsicherheitstrakt verlegt. Gegen diese Massnahmen hat er sich gewehrt und ging dabei bis vor Bundesgericht, welches seine Beschwerde 2021 abgewiesen hat.

Im Juli 2022 wurde der Fall wieder Thema. Das Amtsgericht Solothurn verfügte die Verwahrung des mittlerweile 34-jährigen Täters. Für das Gericht war klar, dass die stationäre Therapie nichts bringe. Deshalb müsse diese auch nicht weitergeführt werden. Dazu bestehe ein grosses Risiko, dass der Täter auch in Zukunft wieder straffällig werde. Die strenge Sicherheitshaft wurde bis November 2022 verlängert.

Die Verteidigung des Täters war damals mit dieser Massnahmen nicht einverstanden. Sie ging davon aus, dass dieser sehr wohl therapierbar sei und dass eine ambulante Therapie sinnvoller sei. Deshalb hat die Verteidigung dieses Urteil an das Obergericht weiter gezogen.

(ma)

Quelle: TeleM1

Quelle: 32Today
veröffentlicht: 14. Februar 2023 10:29
aktualisiert: 14. Februar 2023 17:18