Bereits vor drei Jahren habe der Regierungsrat neue waldpolitische Grundsätze verabschiedet, teilte die Solothurner Staatskanzlei am Dienstag mit. Die darauf folgende Prüfung der waldgesetzlichen Grundlagen habe ergeben, dass das kantonale Waldgesetz aus dem Jahr 1995 in vielen Fällen noch aktuell sei.
Allerdings fehlten Regeln, um die zunehmende Nutzung als Freizeit- und Erholungsgebiet, den Klimawandel oder die steigenden Anforderungen an Schutzmassnahmen vor Naturereignissen zu bewältigen. Die Totalrevision des Waldgesetzes, zu der die Öffentlichkeit bis am 19. November Stellung nehmen kann, versuche diese Lücken zu schliessen.
Verantwortung klarer regeln
Fahrradverkehr im Wald soll - ausser auf Waldstrassen - auch auf zusätzlichen, speziell bezeichneten Wegen erlaubt werden. Die Verantwortung für den Schutz vor Naturereignissen soll klarer zugeordnet werden, ebenso die Aufgaben des Forstdienstes neu beschrieben werden.
Das erneuerte Waldgesetz soll ausserdem einen neuen Grundsatzartikel erhalten, der Vorkehrungen zum Klimawandel ermöglicht. Zudem sei eine Neudefinition von forstlichen Bauten und Anlagen im Wald geplant.
Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.