Aufsichtsbeschwerde

Solothurner Justiz soll bei Kirschblütler-Therapeuten besser kontrollieren

· Online seit 19.10.2023, 20:10 Uhr
Die umstrittene Kirschblüten-Gesellschaft gibt immer wieder zu reden. Alexandra Horsch, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, findet, der Kanton Solothurn müsste ihren Berufskollegen, die bekennende Gesellschaftsmitglieder sind, besser auf die Finger schauen.

Quelle: Tele M1

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Zum Teil haben sie andere Vorstellungen vom Leben – und gleich mehrere bekennende Anhänger der Kirschblüten-Gemeinschaft arbeiten als Psychiater oder Psychotherapeutinnen mit Patienten.

Kirschblütler als Notfallpsychiater

Tele M1 hat mit jemandem, der mit solchen Kontakt hatte, gesprochen. Im November 2016 hat seine Partnerin nach Meinungsverschiedenheiten den psychiatrischen Notdienst gerufen – daraufhin sei S.W. bei ihnen vorbeigekommen. «Als ich diesen Mann ein weniger genauer betrachtet habe, bekam ich den Eindruck, dass er wahrscheinlich nicht ganz bei sich war», erzählt er. Auch hätte der Psychiater komische Kleider getragen und alles sei sehr speziell gewesen.

Auf der Visitenkarte, die der Notfallpsychiater dem Klienten in die Hand gedrückt habe, stand «Avanti». Diese Ärztegesellschaft ist eng mit der Kirschblüten-Gemeinschaft und deren umstrittenen Methoden verbunden.

Sexuelle Kontakte werden von Kirschblütlern nicht ausgeschlossen

Alexandra Horsch kritisiert seit Jahren, dass Arbeitskollegen, die sich zur Kirschblüten-Gemeinschaft bekennen, immer noch mit Patienten arbeiten dürfen. Der Notfallpsychiater von damals habe in diesem November wieder mehrere Notfallschichten im Dienstplan. Für Alexandra Horsch ist es unverantwortlich, dass die Kirschblütler sexuelle Kontakte zwischen Therapeuten und Patienten nicht ausschliessen.

«Wenn ich das Gefühl habe, dass der Therapeut oder die Therapeutin mich auf dieser erotischen Ebene abholen möchte, dann läuft was schief», sagt sie. Das sei aber ein Kernpunkt der Kirschblütler. «Sie sagen, den Weg zur sexuellen Beziehung möchten sie sich offenhalten, und das ist ein absolutes No-Go», findet Horsch.

Aufsichtsbeschwerde eingereicht

Alexandra Horsch fühlt sich durch das Bundesamt für Gesundheit bestätigt. Dieses schreibt, dass die Psychotherapie nach Samuel Widmer, dem verstorbenen Gründer der Kirschblüten-Gemeinschaft, von den Krankenkassen seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr übernommen werden müsse.

Bei der Justizkommission des Solothurner Kantonsrats hat Horsch deshalb am Donnerstag eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Zum einen kritisiert sie die Staatsanwaltschaft, zum anderen aber auch das Departement des Innern, welches das Gesundheitswesen unter sich hat. Es ginge seit Jahren nichts und Patienten würden gefährdet. Das Gesundheitsamt konnte für eine kurzfristige Stellungnahme nicht gewonnen werden.

Horsch hofft mit ihrer Aufsichtsbeschwerde, dass der Kanton und die Staatsanwaltschaft gezwungen werden, noch einmal genauer hinzuschauen.

(Tele M1/red.)

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veröffentlicht: 19. Oktober 2023 20:10
aktualisiert: 19. Oktober 2023 20:10
Quelle: 32Today

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32today@chmedia.ch