Mittelland

Stieftöchter im Oberaargau jahrelang missbraucht – Regionalgericht in Burgdorf verurteilt Steifvater zu über vier Jahren Haft

Oberaargau

Töchter jahrelang missbraucht – Stiefvater muss über vier Jahre hinter Gitter

· Online seit 07.09.2023, 17:46 Uhr
Der Stiefvater, der seine Töchter über einen Zeitraum von fast zehn Jahren sexuell missbraucht hat, ist am Donnerstag vom Regionalgericht Emmental-Oberaargau zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Auch die Mutter kassiert einen Schuldspruch, kommt aber mit einer bedingten Geldstrafe davon.
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Nachdem das Regionalgericht Emmental-Oberaargau am Montag und Dienstag die Hauptverhandlung geführt hat, wurde am Donnerstag das Urteil verkündet. Das Gericht folgte dabei zu weiten Teilen der Staatsanwaltschaft und ging beim Strafmass gar über deren Forderungen hinaus. Die Opfer sind zwei Mädchen, die heute junge Frauen sind und über Jahre sexuell missbraucht wurden.

Mehrjährige Haftstrafe

Der Stiefvater wird vom Gericht zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt. Das sind fünf Monate mehr, als es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Dies aufgrund mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern und mehrfacher sexueller Nötigung, wie «20 Minuten» berichtet. Der Mann war zusätzlich wegen Delikten im Zusammenhang mit dem Bezug von Sozialhilfe angeklagt. Von diesen Vorwürfen spricht ihn das Gericht frei.

Bei den sexuellen Misshandlungen, die sich nach dem 16. Geburtstag der älteren Tochter ereignet haben sollen, gab es ebenfalls einen Freispruch. Dennoch ist das Urteil streng, denn die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Sie argumentierte am Prozess, dass die Berührungen und Fesselspiele des Stiefvaters keinen sexuellen Charakter gehabt hätten.

Gericht glaubt Opfern

Die Mutter wird wegen Gehilfenschaft zu sexuellen Handlungen mit Kindern und zu sexueller Nötigung verurteilt. Ihr Schuldspruch umfasst eine bedingte Geldstrafe in Höhe von 5600 Franken.

Das Gericht begründet das Urteil damit, dass die Opfer glaubhaft ausgesagt hätten. Es sei überzeugt, dass sich die Ereignisse so zugetragen hätten, wie sie in der Anklageschrift beschrieben werden. Während die beiden Opfer die Geschehnisse sehr detailliert und stimmig schildern konnten, seien die Aussagen des Beschuldigten wenig nachvollziehbar gewesen.

Das ist passiert

In einer Gemeinde im bernischen Oberaargau soll ein Mann jahrelang seine Stieftochter sexuell missbraucht haben. Auch seine Frau, die Mutter der Opfer, war angeklagt, weil sie die Delikte nicht verhinderte.

Die Mutter beteuerte, sie habe von den Übergriffen lange Zeit nichts mitbekommen, da sie Vollzeit gearbeitet habe. Die beiden Schwestern sind heute 19- und 23-jährig, zu Beginn der Übergriffe waren sie fünf- und neunjährig. Sie sind mit konstant ungewollten Berührungen aufgewachsen. Begonnen habe es relativ harmlos mit scheinbar zufälligen Berührungen, später wurde es immer intensiver, schilderten sie bei der Befragung vor dem Gericht. Der Stiefvater soll auch permanenten psychischen Druck ausgeübt haben. Erst mit einem gewissen Alter vermochten sie sich den dauernden Übergriffen zu entziehen: Sie vertrauten sich ihrer Mutter an und zeigten den Stiefvater an.

An der Gerichtsverhandlung stellte sich heraus, dass der beschuldigte Stiefvater mittlerweile als Frau lebt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es kann weitergezogen werden. Nächste Instanz ist das Berner Obergericht.

(red.)

veröffentlicht: 7. September 2023 17:46
aktualisiert: 7. September 2023 17:46
Quelle: 32Today

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