18 Jahre Haft

Urteil im Bieler «Uzi-Mord» von 1999 – für jüngsten Sohn eine «späte Genugtuung»

06.06.2023, 19:43 Uhr
· Online seit 06.06.2023, 14:15 Uhr
Im Mordprozess um einen 22-Jährigen, der 1999 im Bieler Quartier Mett durch ein Fenster erschossen wurde, ist ein Urteil gefällt worden. Der Verdächtigte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren und 3 Monaten sowie einem Landesverweis von 5 Jahren verurteilt.
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Der brutale Raubüberfall auf eine Familie im Juni 1999 galt jahrelang als ungelöster Kriminalfall. Das Tötungsdelikt im Bieler Quartier Mett hatte als «Uzi-Mord» schweizweit Schlagzeilen gemacht. Nur durch Zufall und eine passende DNA-Probe kamen die Ermittler 2015 einem der möglichen Täter auf die Spur, weil ein Mann einen Einbruch in seinen Kiosk in Bern meldete. Seine DNA-Spur stimmte mit DNA-Spuren am Bieler Tatort überein. Vor dem Regionalgericht Berner Jura – Seeland verweigerte der Verdächtige die Aussage.

Am Dienstag, 6. Juni, wurde nun das Urteil gefällt. Der 65-jährige Nordmazedonier wurde des Mordes, versuchten Mordes und Betrugs für schuldig befunden. Neben der Freiheitsstrafe von 18 Jahren und 3 Monaten und dem Landesverweis von 5 Jahren muss er auch insgesamt 85'000 Franken Genugtuung und Schadensersatz von 5400 Franken zuhanden der Baloise Versicherung bezahlen.

Vor Gericht verweigerte der Verdächtige die Aussage. Der Mann stritt stets ab, an dem Überfall von 1999 beteiligt gewesen zu sein. Sein Verteidiger hatte einen Freispruch verlangt. Die DNA-Analyse sei von zweifelhaftem Wert. Die Staatsanwaltschaft sah die Beteiligung des Mannes am Überfall hingegen für erwiesen an und hatte eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren gefordert.

Hintergründe der Tat weiterhin unklar

Beim Überfall im Bieler Mett-Quartier hatten mehrere Maskierte ein Ehepaar und den jüngsten Sohn mit Klebeband gefesselt und gequält. Als spätabends zwei weitere Söhne des Ehepaars zum Haus kamen, gab einer der Täter unvermittelt mehrere Schüsse durchs Fenster ab. Ein 22-jähriger Sohn kam dabei ums Leben. Die Täter entkamen unerkannt.

Die Hintergründe des Überfalls sind bis heute unklar. In einem Bundesgerichtsurteil zum Fall von 2022 heisst es unter Berufung auf die Ermittlungen, der Tat könnte ein illegaler Waffenhandel zwischen zwei Söhnen der Familie und damaligen Aktivisten der Befreiungsarmee Kosovos (UCK) zugrunde liegen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Urteil erster Instanz kann weitergezogen werden.

Quelle: TeleBärn

(dak/sda)

veröffentlicht: 6. Juni 2023 14:15
aktualisiert: 6. Juni 2023 19:43
Quelle: BärnToday

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