Wuchergebühren

Werden die Bewohner der Altersheim-Kette Tertianum abgezockt?

18.04.2023, 16:30 Uhr
· Online seit 18.04.2023, 15:54 Uhr
Ende 2022 flatterte allen Bewohnern der Altersheim Kette Tertianum AG ein Schreiben ins Haus. Neu koste es pro Monat 20 Franken zusätzlich, wenn die Rechnung nicht über Lastschriftverfahren oder Debit Direct beglichen wird. Das grenze an Wucher, sagen Angehörige.
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Ein Schreiben der Tertianum AG, welches den Bewohnern sämtlicher Einrichtungen in der Schweiz im Dezember ins Haus flatterte, sorgt bei Angehörigen einer Bewohnerin für Ärger. Der Grund: Zusätzliche Gebühren von 20 Franken auf der monatlichen Abrechnung, wenn man die Rechnung nicht über Lastschriftverfahren oder Debit Direct begleicht.

Schreiben der Tertianum AG sorgte für Kopfschütteln

Auf Papierrechnungen wird schon länger eine Gebühr erhoben, diese beträgt in der Regel nicht mehr als ein paar Franken und ist für die meisten Leute nachvollziehbar. Das Schreiben der Tertianum AG sorgte bei den Angehörigen jedoch für Kopfschütteln. Die 20 Franken-Gebühr liege weit über der Norm, kritisieren sie. Die Krux: Gerade ältere Leute tätigen ihre Zahlungen oft noch auf dem klassischen Weg, zum Beispiel am Postschalter. Nicht alle sind mit den elektronischen Zahlungsweisen vertraut. Werden diese nun bestraft?

Nicht wirklich, sagt uns die Tertianum AG auf Anfrage. Die Firma betreibt schweizweit zahlreiche Altersheime, davon drei im Kanton Solothurn. Die Administrationsgebühr basiere auf über Jahre gesammelten, durchschnittlichen Erfahrungswerten, sagt Frank Nehlig, Leiter Kommunikation bei Tertianum. Die neue Gebühr sei an allen Standorten eingeführt worden. Die Altersheimgruppe  gehe davon aus, dass die meisten Gäste bereits auf das Standard-Lastschriftverfahren umgestellt hätten oder nach und nach umstellen werden.

Die geforderten Zahlungsmethoden (Lastschriftverfahren oder Debit Direct) seien sicher und transparent und erlaubten der Tertianum AG, die Verwaltungskosten tief zu halten. Davon würden am Ende auch die Kunden profitieren. Man sehe es im gegenseitigen Interesse, wenn die Rechnungen ohne grossen Aufwand für beide Seiten abgewickelt werden können.

Konsumentenschutz widerspricht

Die Schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz teilt auf Anfrage mit, sie könne nicht beurteilen, ob auch andere Altersheime 20 Franken pro Monat verlangen für gewisse nicht erwünschte Zahlungsmethoden. Der SKS ist der Meinung, es brauche das Einverständnis der Bewohnerinnen und Bewohner – sonst sei es nicht erlaubt, die Gebühr zu verlangen.

Die Tertianum hat also offenbar versucht, mit unberechtigt hohen Gebühren die Leute dazu zu bringen, ihre Zahlung auf eine andere Methode umzustellen. Auch wenn das Ziel kein schlechtes ist: Eine Gebühr von 20 Franken im Monat für ältere Leute hinterlässt einen bitteren Nachgeschmack. Das sieht auch der Angehörige so, der Today von der hohen Gebühr berichtet hat: Seine Familie erwartet, dass sich die Gebühren in einem vernünftigen Rahmen bewegen oder ganz gestrichen werden.

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veröffentlicht: 18. April 2023 15:54
aktualisiert: 18. April 2023 16:30
Quelle: 32Today

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