Die Landesregierung hat eine entsprechende Änderung der Automobilsteuerverordnung beschlossen, wie sie am Mittwoch mitteilte. Sie begründet die Änderung dreifach:
Erstens gelte es, Steuerausfällen entgegenzuwirken. Denn die Zahl der Elektroautos auf Schweizer Strassen habe sich stark erhöht.
Zweitens gelte es, die Einlagen zugunsten des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds zu sichern.
Drittens will der Bundesrat den Staatshaushalt verbessern. Die Änderung der Automobilsteuerverordnung gehört zu einem Bereinigungskonzept für den Staatshaushalt, welche der Bundesrat im Januar dieses Jahres beschloss.
Elektroautos sind seit der Einführung der Automobilsteuer im Jahr 1997 von dieser Steuer befreit. Nicht zu verwechseln ist die Automobilsteuer mit den sogenannten Motorfahrzeugabgaben, die von den Kantonen erhoben werden. Diese durften bereits früher auch Elektroauto-Besitzer zur Kasse bitten. In vielen Kantone gelten aber nach wie vor Ermässigungen oder gar eine gänzliche Befreiung für Elektroautos. Allerdings zeichnet sich auch dort ein Trend ab hin zu höheren Abgaben für Elektroautos.
(sda/dl)
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