Gesundheitsgesetz und Steuerinitiativen

Kurz erklärt: Darüber stimmt der Kanton Solothurn im Juni ab

Deborah Wyser, 22. Mai 2023, 09:37 Uhr
Das Solothurner Stimmvolk stimmt am 18. Juni nicht nur über drei eidgenössische Vorlagen ab, sondern entscheidet auch über drei kantonale Abstimmungen. Die wichtigsten Informationen findest du in der Übersicht.
Im Kanton Solothurn entscheidet das Stimmvolk am 18. Juni neben drei nationalen auch über drei kantonale Vorlagen.
© Keystone-SDA
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Änderung des Gesundheitsgesetzes (GesG): Zulassung von Leistungserbringern im ambulanten Bereich

Ambulante Leistungserbringer wie zum Beispiel Physiotherapeuten, Hebammen oder Apotheker benötigen eine Zulassung, wenn sie zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen wollen. Das Parlament hat das Bundesgesetz über die Krankenversicherung angepasst und ein neues Modell eingeführt. Darin ist festgehalten, dass neu die Kantone dafür zuständig und verpflichtet sind, diese Zulassungen zu prüfen. Auch sind die Kantone dafür verantwortlich, die Zahl der Ärzteschaft mittels Höchstzahlen zu beschränken, falls in einzelnen ärztlichen Fachgebieten oder Regionen eine Überversorgung besteht.

Damit diese neue Regelung umgesetzt werden kann, muss im Kanton Solothurn  das Gesundheitsgesetz (GesG) ergänzt werden. Im Kantonsrat wurde die notwendige Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder nicht erreicht. Daher muss die Stimmbevölkerung über die Gesetzesrevision befinden. Es muss festgelegt werden, wer im Kanton Solothurn für welche Aufgaben zuständig ist:

  • Für die Durchführung der Zulassungsverfahren und die Aufsicht über ambulante Leistungserbringer, die zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen, soll das Departement des Innern zuständig sein.
  • Für allfällige Zulassungsbeschränkungen im Sinne von Höchstzahlen für die Ärzteschaft soll der Regierungsrat des Kantons Solothurn zuständig sein.

Im Kanton Solothurn gibt es im nationalen Vergleich in der Grundversorgung durchschnittlich weniger Ärzte. Eine Beschränkung bei Hausärzten ist daher nicht absehbar. Fachgebiete und Regionen, in denen es bereits heute zu wenige Ärzte gibt, sind ebenfalls nicht von der Zulassungsbeschränkung betroffen.

Grosse Brisanz hat diese Abstimmung nicht, es findet auch kaum ein Abstimmungskampf statt. 

Gesetzesinitiative «Zwillingsinitiative 1 – Hände weg vom Katasterwert!»

Der Katasterwert ist der Wert einer Liegenschaft, der als Vermögen versteuert werden muss. Der Wert einer Liegenschaft verändert sich über die Jahre. Aus diesem Grund sollte auch das System der Katasterschätzung von Zeit zu Zeit überprüft und angepasst werden. Die heutigen Katasterwerte beruhen auf dem Stichtag vom 1. Januar 1970 und sind damit völlig veraltet. Aufgrund der steigenden Preise auf dem Immobilienmarkt und den starken regionalen Unterschieden sind die Katasterwerte viel zu tief und rechtlich ungleich.

Im September 2022 hat ein Initiativkomitee die Gesetzesinitiative mit den nötigen Unterschriften eingereicht. Die Initiative verlangt, dass es bis 2032 keine Revision der Katasterschätzung geben darf. Dies, weil eine Anpassung unweigerlich zu Steuererhöhungen für Hauseigentümerinnen und -eigentümer führen würde.

Gesetzesinitiative «Zwillingsinitiative 2 – Hände weg von den Abzügen!»

Im Mai 2022 hat das Stimmvolk die Volksinitiative «Jetzt si mir draa» abgeschmettert und den Gegenvorschlag angenommen. Die Initiative wollte die Steuerbelastung bis im Jahr 2023 auf 120 Prozent senken, bis 2030 auf 100 Prozent - also aufs schweizerische Mittel. Der angenommene Gegenvorschlag fokussiert auf tiefere Steuern für niedrige und mittlere Einkommen, höhere Kinderabzüge und einen höheren Drittbetreuungsabzug. Zudem wird der heute unbeschränkte Pendlerabzug bei 7000 Franken gedeckelt.

Die Zwillingsinitiative 2 verlangt nun, dass bis 2032 an keinen Steuerabzügen gerüttelt werden darf. Auch wenn sie angenommen wird, wird sie jedoch vorläufig keinen Einfluss haben. Denn der Kanton Solothurn plant derzeit keine weitere Senkung von Abzügen.

Zu einem Grossteil sind die Abzüge im Steuerharmonisierungsgesetz des Bundes festgelegt. Falls es künftig Änderungen dieses Steuerharmonisierungsgesetzes geben sollte, könnten diese bei einer Annahme der Initiative nicht in das kantonale Steuerrecht übernommen werden. Dies trifft beispielsweise auf den Abzug für Leibrenten und ähnliche Vorsorgen zu, der im Bundesrecht per 1. Januar 2025 geändert wird. Im kantonalen Recht bliebe die alte Fassung bestehen, die so aber nicht mehr anwendbar wäre.

Alle detaillierten Informationen findest du in der kantonalen Abstimmungszeitung.

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Quelle: 32Today
veröffentlicht: 22. Mai 2023 20:56
aktualisiert: 22. Mai 2023 20:56