Bei einigen Antibiotika droht in der Schweiz eine schwere Mangellage. Der Bund gibt deshalb weitere Pflichtlager frei, um die Nachfrage zu decken. Wegen Covid-19 und einer starken und anhaltenden Infektionswelle habe sich die Versorgungslage zugespitzt, hiess es dazu.
Grössere Mengen freigeben
Die Verordnung für die Pflichtlagerfreigabe von Antibiotika wird auf den 1. März 2023 entsprechend angepasst, wie das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) am Freitag mitteilte. Damit können auch grössere Mengen von Antibiotika in Tabletten und Kapselform aus Pflichtlagern freigegeben werden. Für Medikamente gibt es, ähnlich wie für Benzin oder Zucker, ein nationales Pflichtlager, quasi ein Notvorrat.
Markt kann nur knapp versorgt werden
Die Unternehmen hätten Mühe, die gesteigerte Nachfrage nach Antibiotika zu decken, schrieb das BWL. Versorgungsstörungen sind mittlerweile für 25 Antibiotika-Produkte gemeldet. 20 dieser Meldungen betreffen Arzneimittel, die als Tabletten oder Kapseln geschluckt werden.
Trotz der Freigabe der Pflichtlagerbestände bleibe der Markt nur knapp versorgt, hiess es. Steige die Nachfrage global und langfristig, könnten Versorgungslücken trotz der Freigabe nicht ausgeschlossen werden.
Bedeutung von Pflichtlagern für die Schweiz
Die Haltung von Pflichtlagern ist für die Schweiz als importabhängiges Land von grosser Bedeutung. Sollte ein gewisser Bedarf über den Markt nicht mehr gedeckt werden, können diese Vorräte freigegeben werden. Diese Lager gehören jedoch nicht dem Bund, sondern privaten Unternehmen. Rund 300 Unternehmen unterhielten am 1. Februar 2021 noch Pflichtlager.
Die Kosten für die Lagerhaltung tragen die Unternehmen und wälzen die Kosten auf die Konsumenten und Konsumentinnen ab. Das heisst, dass sich der Preis des Unterhaltes auf die Verkaufspreise niederschlägt, wie das BWL schreibt. Rechnerisch zahlt jeder Einwohner und jede Einwohnerin der Schweiz einen jährlichen Betrag von 12 Franken für die wirtschaftliche Versorgung des Landes.
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(sda/roa)