Die Bestimmungen zur Beschleunigung sollten nach Auffassung des Bundesrats nicht nur für die Baubewilligungen, sondern auch für allfällige damit zusammenhängende Bewilligungen in der Kompetenz der Kantone gelten. Das teilt der Bundesrat am Freitag mit.
Auf diese Weise könnten unterschiedliche Rechtswege und parallele Verfahren verhindert werden, hielt der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu einer Initiative aus dem Parlament fest.
Am 23. Januar hatte die Umweltkommission des Nationalrats (Urek-N) den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen vorgestellt. Sie will damit Einsprachemöglichkeiten gegen Baubewilligungen einschränken.
Der Gesetzesentwurf orientiert sich an der Solaroffensive der Eidgenössischen Räte.
(sda/ckp)