Die Bundesstaatsanwaltschaft ersucht auch, ob sie zur Durchführung eines Strafverfahrens wegen Hinderung einer Amtshandlung ermächtigt werden soll. Dies bestätigte die Bundesanwaltschaft auf Nachfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Es gilt die Unschuldsvermutung. Das Onlinemagazin Republik berichtete am Mittwoch zuerst über das Ersuchen der BA.
Ukrainischer Staatsbesuch
Die Strafanzeige ging anlässlich des Besuchs des ukrainischen Parlamentspräsidenten Ruslan Stefantschuk am 12. Juni 2024 bei der BA ein. Aeschi und Graber wollten während eines Fototermins des Ukrainers zusammen mit Nationalratspräsident Eric Nussbaumer (SP/BL) eine Absperrung durchbrechen. Ein Video zeigte, wie sich Aeschi gegen zwei bewaffnete Bundespolizisten wehrte, die ihn von der Treppe im Bundeshaus-Foyer abdrängen wollen. Auch Graber ist im Video zu sehen. Er diskutiert mit weiteren Bundespolizisten.
Ein positiver Entscheid ermächtige die Bundesstaatsanwaltschaft dazu, ein Strafverfahren wegen Hinderung einer Amtshandlung durchzuführen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Das Onlinemagazin Republik berichtete am Mittwoch zuerst über das Ersuchen der BA.
Quelle: ZüriToday / Matthias Steimer / CH Media Video Unit / Ramona De Cesaris
Auf X schrieb Aeschi: «Wie auf dem Video zu sehen ist, liess ich mich nicht stoppen. Es geht darum, dass während der Session die parlamentarische Arbeit vor ausländischen Staatsbesuchen Vorrang hat.»
Der Bundessicherheitsdienst ist Teil des Justiz- und Polizeidepartement. Dessen Vorsteher, Beat Jans, unterstützte das Vorgehen der Bundespolizisten. «Die Parlamentarier mussten einfach eine andere Treppe nehmen, insofern hätte man sich auch an die Anweisungen der Polizei halten können», sagte er der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
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(sda)