Zürich

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Brian

12.04.2023, 11:15 Uhr
· Online seit 12.04.2023, 10:25 Uhr
Brian muss wieder vor Gericht: Die Zürcher Staatsanwaltschaft I erhebt Anklage gegen den berühmten Häftling wegen versuchter schwerer Körperverletzung. Es geht um dutzende Delikte zwischen 2018 und 2021.
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Gegenstand der Anklage bilden rund 30 Straftaten in der Zeit von November 2018 bis Juli 2021 in der JVA Pöschwies in Regensdorf. Brian wird vorgeworfen, eine Vielzahl von Delikten zum Nachteil von Aufsehern und der Anstalt begangen zu haben. Beim schwersten zur Last gelegten Delikt handelt es sich um eine versuchte schwere Körperverletzung zum Nachteil eines Aufsehers, welcher durch den Wurf eines dicken Glasbruchstückes oberhalb des Auges verletzt wurde.

Dies teilt die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich am Mittwoch mit.

22'000 Franken Schadenssumme

Daneben kommen drei einfache Körperverletzungen, sieben Sachbeschädigungen mit einer Gesamtschadenssumme von rund 22'000 Franken, fünf Drohungen und 19 Fälle von Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zur Anklage.

Zwei Tatvorwürfe wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte hat die Staatsanwaltschaft eingestellt, beziehungsweise nicht anhand genommen, weil dem Beschuldigten kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachgewiesen werden konnte. Eine Untersuchung wegen des Vorwurfs von Tätlichkeiten zum Nachteil eines Mitgefangenen im Gefängnis Zürich, hat die Staatsanwaltschaft auch nicht anhand genommen, weil der Geschädigte den Strafantrag zurückgezogen hat.

Gericht prüft Begehen der Taten

Das Gericht soll nun in einem ersten Verfahrensteil prüfen, ob Brian die Taten begangen hat. Danach müsse der Ausgang des Strafverfahrens gegen Brian, welches am Obergericht des Kantons Zürich hängig ist, abgewartet werden, so die Staatsanwaltschaft in der Mitteilung.

Im neuen Strafverfahren würden sich dieselben rechtlichen Fragen stellen, schreibt die Oberstaatsanwaltschaft. Vor allem was das Vorliegen einer Notsituation betreffe. Das Obergericht muss sich auf Geheiss des Bundesgerichts erneut mit der Frage befassen, ob Brian die Delikte wegen der rigiden Haftbedingungen begangen hat.

Erst wenn diese Grundsatzfrage geklärt ist, soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ein Strafmass gefordert werden. Sie beantragt beim Bezirksgericht deshalb, das Verfahren gegen Brian in zwei Teile aufzuteilen, also ein so genanntes Tatinterlokut durchzuführen.

Brian sitzt derzeit in Untersuchungshaft, allerdings nicht mehr in Einzelhaft.

(hap)

veröffentlicht: 12. April 2023 10:25
aktualisiert: 12. April 2023 11:15
Quelle: ZüriToday

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