Viele Schweizerinnen und Schweizer begehen Verkehrsdelikte im Ausland – sei es aus Fahrlässigkeit oder einfach, weil sie die Verkehrsregeln in anderen Ländern nicht kennen. Wenig überraschend also, dass bei der Ferienrückkehr bereits eine Busse im Briefkasten wartet. Wir zeigen dir, warum es für dich weitreichende Konsequenzen haben könnte, wenn du diese Bussen ohne zu bezahlen entsorgst.
Schwerwiegende Sanktionen drohen
Der Touring Club Schweiz (TCS) empfiehlt, eine gerechtfertigte Verkehrsbusse aus dem Ausland fristgerecht zu begleichen. «So riskiert man keine hohen Mahngebühren und erhält unter Umständen – je nach Land – bis zu 30 Prozent Nachlass auf den geforderten Betrag», heisst es in einer entsprechenden Mitteilung. Denn gemäss dem Schengen-Abkommen sowie weiteren Übereinkommen zwischen der Schweiz und anderen europäischen Staaten können die Behörden über begangene Verkehrswidrigkeiten informiert werden. Beim Nichtbezahlen einer Busse drohen deshalb weitaus schwerwiegendere Sanktionen, wie beispielsweise die Stilllegung oder Beschlagnahmung des Fahrzeugs.
Auch Ausweisentzug ist möglich
Zusätzlich können die Behörden des Reiselandes gemäss den geltenden Abkommen über die polizeiliche und zollrechtliche Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und anderen Ländern bei schwereren Verkehrsverstössen den Entzug des Führerausweises beantragen. «Und auf der Grundlage diverser Erlasse über die Rechtshilfe zwischen der Schweiz und weiteren Ländern können ausländische Behörden Bussgeldbescheide oder Dokumente zu Strafsachen im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten direkt per Post in die Schweiz schicken», schreibt der TCS weiter. Wird die Rechnung ignoriert, drohen neben dem Bussgeld zusätzliche Bearbeitungs- und Mahngebühren.
Und auch wenn die Eintreibung der Busse durch ein vom ausländischen Staat beauftragtes Inkassounternehmen nicht zulässig ist, erachtet es der TCS als empfehlenswert, eine gerechtfertigte Busse zu bezahlen: «Denn eine nicht bezahlte Busse kann ein Gerichtsverfahren nach sich ziehen. Erscheint man in diesem Fall nicht zur Verhandlung, besteht die Gefahr, dass bei einem nächsten Besuch im betreffenden Land ein rechtskräftiges Urteil ausgesprochen wird.»
Schweizer Behörden werden auch bei Vergehen im Ausland aktiv
Wer im Ausland ein mittelschweres oder schwerwiegendes Verkehrsvergehen begeht, kann durch die Schweizer Behörden bestraft werden. Sprechen die ausländischen Behörden ein Fahrverbot, dann kann das auch einen Registereintrag in der Schweiz mit sich ziehen – und somit einen Entzug des Führerausweises. «Für eine Person ohne bestehenden Registereintrag darf die Dauer des Führerausweisentzugs in der Schweiz die Dauer des im Ausland ausgesprochenen Fahrverbots nicht überschreiten. Hingegen kann die Dauer des Entzugs gegenüber dem im Ausland ergangenen Verbot verlängert werden, wenn die Person bereits wegen eines früheren Vergehens im Register eingetragen ist», schreibt der TCS dazu. Die Schweizer Behörden nehmen in diesem Fall eine Einzelfallbeurteilung vor.
So wehrst du dich gegen ungerechtfertigte Bussen
Du hast einen ungerechtfertigten Busszettel als Souvenir aus den Ferien mitgebracht? Dann kannst du dich dagegen wehren. Gegen einen Bussgeldentscheid kann innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist (je nach Land zwischen 5 und 60 Tagen) eine Beschwerde bei den zuständigen Behörden im Ausland eingelegt werden. Diese muss allerdings in der jeweiligen Landessprache und gestützt auf konkrete Beweise eingereicht werden. Aber Vorsicht: Wird die Beschwerde abgewiesen, kann sich der Betrag bis auf das Doppelte des ursprünglichen Betrags erhöhen. Generell kann sich der Austausch mit ausländischen Behörden als langwierig und zermürbend erweisen. Deshalb empfiehlt sich ein Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, die auch Schäden im Ausland abdeckt. Diese kann dich im Falle einer Bussentscheid-Beschwerde unterstützen.
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