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Die begehrten Tickets für den Cupfinal werden teuer weiterverkauft

YB-Lugano

Die begehrten Tickets für den Cupfinal werden teuer weiterverkauft

10.05.2023, 07:01 Uhr
· Online seit 10.05.2023, 05:58 Uhr
Am 4. Juni spielt der BSC Young Boys im Cupfinal gegen den FC Lugano. Wie in diesem Wettbewerb üblich, erhalten die Fanlager beider Mannschaften gleich viele Tickets. Die begehrten Billetts werden nun im Internet zu hohen Preisen weiterverkauft.
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Sowohl YB als auch Lugano erhielten für das Finalspiel ein Kontingent von 13'000 Tickets. Das hat zur Folge, dass nicht alle 20'400 Personen, die im Besitz einer YB-Saisonkarte sind, ein Billett ergattern können. Die Tickets für den YB-Sektor wurden nun verlost, die Siegerinnen und Sieger der Verlosung wurden am Montag darüber informiert.

Wie es bei Sportveranstaltungen oder Konzerten üblich ist, werden nun Tickets bei Drittanbietern wie Ricardo, tutti.ch und Viagogo verkauft. Diese kosten aber teilweise mehr als das Dreifache. Während die Billetts, welche von den beiden Clubs angeboten werden, für 60 bis 120 Franken zu haben sind, verlangt beispielsweise jemand auf der Genfer Ticketplattform Viagogo 367 Franken.

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«Wir haben Kenntnis davon, dass auf Ticket-Portalen Billetts für den Cupfinal angeboten werden. Wir haben natürlich gar keine Freude daran, aber es ist ein Phänomen, das immer wieder auftaucht, wenn das Angebot viel kleiner als die Nachfrage ist», sagt YB-Mediensprecher Albert Staudenmann auf Anfrage. «Das ist jetzt natürlich auch beim Cupfinal der Fall. Wir können nur alle Leute davor warnen, dort Billetts zu kaufen, weil es sein kann, dass diese nicht gültig sind, und dann hat man keinen Anspruch auf einen Platz im Stadion», so Staudenmann.

Der Sprecher der Young Boys warnt YB-Saisonkartenbesitzer davor, ihr Ticket weiterzuverkaufen. «Wenn wir herausfinden können, welche Person mit einem YB-Abonnement ihr Ticket für den Cupfinal zu überteuerten Preisen zur Verfügung stellt, gehen wir gegen diese Person vor, suchen den Kontakt und behalten uns vor, gemäss den allgemeinen Geschäftsbedingungen dort vorstellig zu werden.»

veröffentlicht: 10. Mai 2023 05:58
aktualisiert: 10. Mai 2023 07:01
Quelle: BärnToday

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