Sport

Mathias Flückiger wird freigesprochen – Unverständnis bei Dopingbehörde

Mountainbike

Mathias Flückiger von allen Dopingvorwürfen entlastet

24.05.2024, 18:56 Uhr
· Online seit 24.05.2024, 18:26 Uhr
Freispruch für Mountainbiker Mathias Flückiger von allen Dopingvorwürfen - das entscheidet die Disziplinarkammer des Schweizer Sports. Dopingprobe und Analyseresultat seien nicht verwertbar.
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Unmittelbar vor dem letzten Weltcuprennen vor der Olympia-Selektion endlich eine gute Nachricht für den Oberaargauer Mountainbiker Mathias Flückiger (35). Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports sprach fast zwei Jahre nach den Tests Flückiger von allen Vorwürfen des Zeranol-Dopings frei. Weil die Urinproben vom 5. Juni 2022 und die entsprechenden Analyseresultate nicht verwertbar seien.

Das heisst nichts anderes als: Mathias Flückiger hätte nie gesperrt werden dürfen, die Analyseergebnisse hätten nie an die Öffentlichkeit gelangen dürfen. Der Gesamtweltcupsieger von 2021 und Olympia-Zweite von 2020 und grosse Rivale von Nino Schurter ist zu Unrecht provisorisch gesperrt worden.

Verfahrensfehler

Warum Flückigers Probe nicht verwertbar ist, steht noch nicht fest. Schliesslich informierte die Schweizer Dopingbehörde (und nicht die Disziplinarkammer des Schweizer Sports, die entschieden hat) über den Freispruch. Fest steht hingegen, dass der vom Lausanner Labor festgestellt Zeranol-Wert unterhalb des Schwellenwerts lag, dass es sich deshalb um eine «atypische Probe» handelte. Schnell einmal stand der Verdacht von Verfahrensfehlern im Raum.

Für Swiss Sport Integrity, die Dopingbehörde, ist der Freispruch Flückigers nicht nachvollziehbar und falsch. Auch diese Haltung ist im Moment nachvollziehbar, denn nun geht es ums Finanzielle und um Schadenersatz.

Warten auf Urteilsbegründung

Swiss Sport Integrity sagt in einer ersten Stellungnahme, die eingeräumte Frist zur Anhörung sei massiv zu kurz angesetzt worden (obwohl sich der gesamte Fall nun schon zwei Jahre hinzieht) und das rechtliche Gehör seit deshalb verletzt worden. Die Dopingbehörde will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und nach eingehender Analyse entscheiden, ob der Fall an den internationalen Sportgerichtshof (TAS) weitergezogen wird.

Chronologie

Das wiederum bedeutet: Der «Fall Flückiger» ist noch nicht ausgestanden. Die Chronologie liest sich mittlerweile so: Am 5. Juni 2022 wurde Mathias Flückiger an den Schweizer Meisterschaften kontrolliert. Am 11. Juli stand das Analyse-Ergebnis des Lausanner Labors fest. Am 18. August wurde Mathias Flückiger von Swiss Sport Integrity provisorisch gesperrt. Vier Monate später, am 17. Dezember hob die Disziplinarkammer die provisorische Sperre auf. Am 17. August 2023, ein Jahr nach der ausgesprochenen provisorischen Sperre, beantragte Swiss Sports Integrity bei der Disziplinarkammer die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens. Diese Woche fand vor der Disziplinarkammer zuerst die Anhörung statt (am Mittwoch). Zwei Tage später entschied die Kammer, dass die Probe und das Analyseresultat nicht verwertbar seien.

veröffentlicht: 24. Mai 2024 18:26
aktualisiert: 24. Mai 2024 18:56
Quelle: sda

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