Asylwesen

Angespannte Lage: Birmenstorf wird Familienunterkunft

23.11.2023, 18:46 Uhr
· Online seit 23.11.2023, 10:09 Uhr
Der Kanton Aargau eröffnet am 11. Dezember eine vierte unterirdische Unterkunft für Asylsuchende. In der Geschützten Sanitätsstelle Lenzburg sollen bis zu 150 Personen Platz finden, wie das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Donnerstag mitteilte.
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Die Notunterkunft in Lenzburg bietet Platz für die asylsuchenden Männer, die bisher in Birmenstorf untergebracht waren, wie der Kanton am Donnerstag schreibt. Der unterirdische Schutzraum in Birmenstorf werde, ebenfalls auf den 11. Dezember, frei für Flüchtlingsfamilien.

Für geflüchtete Familien ist die Wohnungsnot laut DGS besonders prekär. Wegen fehlender Plätze funktioniere der Kantonale Sozialdienst (KSD) den unterirdischen Schutzraum Birmenstorf in eine Familienunterkunft für rund 100 Personen um.

Der Entscheid sei in Absprache mit dem Gemeinderat Birmenstorf gefällt worden, auch aufgrund der positiven Erfahrungen mit der Familienunterkunft in der Geschützten Operationsstelle (GOPS) Muri. Die unterirdische Unterbringung geflüchteter Familien solle jedoch «nicht länger als nötig» andauern.

In Birmenstorf würden für die Familien zusätzlich Container als Familien-Aufenthaltsraum oder als Klassenzimmer bereitgestellt. Die schulpflichtigen Kinder besuchten den kantonalen Einschulungsvorbereitungskurs (EVK) bei der Unterkunft, womit der Schulbetrieb der Gemeinde nicht belastet werde.

2600 Zuweisungen aus Ukraine und anderen Ländern

Gemäss Verteilschlüssel des Bundes muss der Kanton Aargau 8,1 Prozent der in die Schweiz gelangten Geflüchteten aufnehmen, wie das DGS schreibt. Von Januar bis Ende Oktober 2023 seien insgesamt rund 2600 Schutzsuchende aus der Ukraine und Personen aus dem regulären Asylbereich dem Aargau zugewiesen worden.

Den 217 zu verteilenden Personen stünden aktuell lediglich 130 belegbare Reserveplätze in Gemeindeunterkünften gegenüber. Ende Oktober lebten im Kanton Aargau total 8837 Geflüchtete, davon über 1000 Personen in kantonalen Unterkünften.

90 Franken Ersatzzahlung pro Person und Tag

Die Gemeinden erhielten vom KSD monatlich eine Auswertung ihrer Aufnahmepflicht sowie quartalsweise eine Verfügung mit der Anweisung, allfällige fehlende Unterbringungsplätze bereitzustellen. Gemeinden, die eine letzte Frist von 30 Tagen verpassten, müssten eine Ersatzzahlung von 90 Franken pro Person und Tag leisten, schreibt das DGS.

(red.)

veröffentlicht: 23. November 2023 10:09
aktualisiert: 23. November 2023 18:46
Quelle: ArgoviaToday

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