Tötungsdelikt Schafisheim

Beschuldigtem drohen 16 Jahre Freiheitsstrafe – Verhandlung findet im Mai statt

27.02.2024, 12:02 Uhr
· Online seit 27.02.2024, 11:46 Uhr
Im Strafverfahren gegen den Beschuldigten des Tötungsdelikts in Schafisheim kommt es ab Donnerstag, 23. Mai, zur Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Lenzburg.
Dominic Kobelt / Aargauer Zeitung

Quelle: TeleM1 / Archivbeitrag vom 19. März 2021

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In der Nacht vom 12. März 2021 meldete die Tochter eines Ehepaares bei der Notrufzentrale, dass sie ihre Mutter schreien gehört habe und etwas Schlimmes geschehen sei. Der Mann hatte sich und seine Ehefrau im Schlafzimmer eingeschlossen. Erst mit Eintreffen der Einsatzkräfte öffnete dieser die Schlafzimmertüre und wurde sofort festgenommen, währenddessen beim regungslosen Opfer Reanimationsmassnahmen eingeleitet wurden. Trotz intensiver Bemühungen verstarb die 44-Jährige wenige Tage später auf der Intensivstation im Spital. Bei ihr wurden deutliche Würgemale und Staublutungen im Kopfbereich festgestellt, die durch eine Strangulation mittels mehrminütigen Würgens hervorgerufen worden sein dürften.

Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat am 27. Juni 2023 beim Bezirksgericht Lenzburg Anklage wegen Mordes, mehrfacher Drohung, Beschimpfung und wiederholten Tätlichkeiten sowie wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gegen einen mittlerweile 49-jährigen Schweizer erhoben.

Verhandlung dauert voraussichtlich einen Tag

Wie die Gerichte Kanton Aargau in einer Medienmitteilung schreiben, qualifiziert die Staatsanwaltschaft gemäss Anklage die Tötung als besonders skrupellos und damit als Mord. Dies einerseits, weil sie das Tatmotiv (unbegründete Eifersucht, verletzter Stolz, Rache) als auch die Ausführung der Tat (Strangulation, Nichtleisten und Verunmöglichen von Nothilfe) als besonders niederträchtig erachtet.

Der Beschuldigte befindet sich seit der Tat im vorzeitigen Strafvollzug. Die Staatsanwaltschaft beantragt unter anderem eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren, begleitet durch eine ambulante therapeutische Massnahme. Neu ist nun auch bekannt, wann verhandelt wird: Die Hauptverhandlung findet am Donnerstag, 23. Mai 2024, in den Räumlichkeiten der Kantonspolizei Aargau in Schafisheim statt. Die Urteilseröffnung ist auf den darauffolgenden Freitagnachmittag geplant.

veröffentlicht: 27. Februar 2024 11:46
aktualisiert: 27. Februar 2024 12:02
Quelle: ArgoviaToday

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