Mittelland

Deshalb schmettert das Verwaltungsgericht Solothurn «Sälipark 2020» in Olten ab

Urteil

Deshalb schmettert das Verwaltungsgericht Solothurn «Sälipark 2020» in Olten ab

· Online seit 15.08.2023, 13:17 Uhr
Es könnte das Ende des Generalauffrischungsprojekts «Sälipark 2020» sein. Das Verwaltungsgericht Solothurn gibt zwei Einsprecherinnen recht, die mit den möglichen Folgen eines Bauvorhabens nicht einverstanden sind. Die Gründe sind vielschichtig.
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40 Einsprachen hat es gegen das Projekt «Sälipark 2020» von der Firma und Mitgrundeigentümerin Giroud Olma AG gegeben, vier wurden an den Solothurner Regierungsrat weitergezogen. Nachdem die Regierung vor gut einem Jahr den Gestaltungsplan mit wenigen Änderungen genehmigt und die Beschwerden abgelehnt hatte, zogen nur noch zwei Beschwerdeführer ans Verwaltungsgericht weiter. Und diesen gab das Verwaltungsgericht schliesslich recht und entschied gegen die planerischen Grundlagen für das Projekt «Sälipark 2020». Geplant sind 75 Wohnungen und eine Erweiterung der Verkaufsfläche um 30 Prozent.

Bei den beiden Beschwerdeführern handelt es sich um die Arte Konferenzzentrum AG und die ImmoPallas AG, wie das Oltner Tagblatt berichtet. Die Arte Konferenzzentrum AG besitzt Räumlichkeiten für Seminare in unmittelbarer Nähe und die ImmoPallas AG eine Augenklinik. Ausserdem sind beide Unternehmen zusammen mit der Giroud Olma AG Grundeigentümer.

Keinen Kompromiss gefunden

Für beide Unternehmen hätte das Bauvorhaben erhebliche Folgen. Bei Baulärm könne man keine Seminare durchführen und ebenso wenig die Augen lasern, wenn an der Fassade gegenüber gefräst wird, sagt Anwalt Markus Spielmann gegenüber dem Oltner Tagblatt. Er vertritt beide Unternehmen in diesem Fall.

Die beiden Unternehmen waren aber nicht per se gegen das Projekt. Man habe das Projekt befürwortet, unter der Bedingung, dass der Bau erst beginnt, wenn die Pallas-Augenklinik ihren Neubau und Umzug vollzogen hat. Oder, wenn Vorkehrungen getroffen würden, die etwa den Baulärm und die Erschütterungen verkleinern würden. «Wir haben lange versucht, gemeinsame Lösungen zu finden», sagt Spielmann.

Parkplätze und Verkehr sind wunde Punkte

Auch wenn nicht alle Grundeigentümer im Perimeter mit den Plänen einverstanden seien, bestehe die Möglichkeit, einen Gestaltungsplan zu erlassen, sagt das Verwaltungsgericht. Doch solche Pläne würden dann oft gar nicht oder nur zum Teil umgesetzt, hält das Urteil fest. Der realisierte Teil könne die weitere Quartierentwicklung behindern oder sogar verunmöglichen. Man solle also lieber gar nichts bauen, statt nur halbbatzig.

Ein weiterer Punkt, den das Verwaltungsgericht kritisiert, ist die Anzahl angedachter Parkplätze. Geplant sind 685, heute verfügt der Sälipark über 625 Parkplätze. Die Planer wollen keine zusätzlichen Parkplätze für die 75 geplanten Wohnungen bauen. Doch das Gericht rechnet vor: Nötig wären zwischen 925 und 1435, es seien also zu wenig Parkplätze geplant. Weiter argumentiert das Gericht, dass es eher unwahrscheinlich sei, dass Besuchende zu Fuss oder mit dem Bus anreisen würden.

Auch die Befürchtungen der Novavest Real Estate AG hat das Verwaltungsgericht für berechtigt erklärt. Durch den Neubau würde der Verkehr zunehmen, das hätte mehr Luftverschmutzung und Lärm zur Folge. Auch was eine Vermietung von Bifang A55 betrifft, anerkennt das Gericht die Vorbehalte von der Novavest Real Estate AG. Durch einen Neubau würden die öffentlichen Parkplätze beim Bifangplatz aufgehoben, was sich auf das Geschäft auswirken würde. Die Firma ist die Besitzerin des neu renovierten Wohn- und Geschäftshauses Bifang A55.

Die Stadt Olten ist nicht erfreut

Seitens der Giroud Olma AG sei man enttäuscht über den Entscheid. In einer Mitteilung sagt Geschäftsleiter Thomas W. Jung, es schmerze ihn stark, gerade weil sich die Familie seit vielen Jahrzehnten mit Olten verbunden fühle und die Stadt vorwärts bringen wolle.

Derweil kritisiert die Stadt Olten das Verwaltungsgericht. Sie sei enttäuscht, dass nach langen Jahren der Verzögerung der Entscheid das Vorhaben zur Aufwertung des Quartiers nun verunmöglicht. Der Oltner Stadtrat kritisiert in einer Mitteilung ausserdem, dass das Urteil politische Aussagen und Mutmassungen beinhaltet. Es stehe dem Gericht beispielsweise nicht an, Verhandlungsergebnisse zu Parkplatzzahlen zu beurteilen und Vermutungen über Entwicklungen in der Mobilität anzustellen.

(OT/ckp)

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veröffentlicht: 15. August 2023 13:17
aktualisiert: 15. August 2023 13:17
Quelle: 32Today

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