Abzüge und Fristen

Diese Tipps helfen dir bei deiner Steuererklärung

· Online seit 26.02.2024, 06:49 Uhr
Bald ist es wieder so weit: Im März läuft die reguläre Frist zur Einreichung der Steuererklärung ab. Falls du noch Tipps und Tricks brauchst oder wissen willst, mit welchen Kniffs du Steuern sparen kannst, dann lies weiter.
Linda Hans
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Das Ausfüllen der Steuererklärung ist für viele ein jährlich wiederkehrender Graus. Trotzdem muss es gemacht werden und mit Steuerabzügen kann auch einiges gespart werden. Wir haben mit Cindy Zünd, Treuhänderin bei GMTC-Treuhand & Consulting AG und Lehrperson der Migros Klubschule im Kurs «Steuererklärung ausfüllen» gesprochen und die wichtigsten Antworten auf deine Steuerfragen eingeholt.

Wie kann ich Steuern sparen?

Zuerst sollte die Kurzwegleitung der Steuerverwaltung des Wohnkantons überprüft werden. Auf einer A4-Seite findet man dort alle Pauschalabzüge, welche ohne Nachweis abgezogen werden können.

Vorsorge

Ein grosser Sparpunkt ist die Vorsorge. Einzahlungen in die Säule 3a und Einkäufe in die Pensionskasse, also der 2. Säule, können vollumfänglich von den Steuern abgesetzt werden. Laut der Treuhänderin ist dabei aber wichtig, dass man nicht in einem Jahr den vollen Betrag absetzt und im nächsten keinen. Wenn man aufgrund der Liquidität nicht jedes Jahr den vollen Betrag in die Vorsorge stecken kann, sei es aufgrund der Progression besser, über mehrere Jahre einen tieferen Betrag abzusetzen, als nur in einem Jahr den Höchstbetrag einzuzahlen.

Weiterbildung

Aus- und Weiterbildungskosten können abgezogen werden, wenn sie zukünftig den Lebensunterhalt finanzieren. Hobbykurse wie Koch- oder Tanzkurse zählen nicht. Zusätzlich können auch Reise-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten sowie Kosten für Kursmaterialien wie beispielsweise Schulbücher abgezogen werden.

ÖV

Falls du mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit oder Weiterbildung fährst, kannst du neben den Kosten fürs Billett auch noch einen Pauschalbetrag von 700 Franken fürs Velo abziehen, mit dem du zum Bahnhof fährst.

Liegenschaften

Auch mit Liegenschaftsunterhalt können viele Steuern gespart werden. Alle Arbeiten am Eigenheim, welche werterhaltend sind, können dabei in Abzug gebracht werden. Es gibt einen Pauschalabzug, welcher immer in Abzug gebracht werden kann. Wenn die realen Unterhaltsarbeiten diese Pauschale aber überschreiten, sollten sie aufgeführt und mit Belegen nachgewiesen werden. Wenn man die Pauschale überschreitet, macht es auch Sinn, im selben Jahr noch kleinere Arbeiten durchführen zu lassen.

Achtung: Wenn man grosse Liegenschaftsunterhaltsarbeiten plant, welche die Pauschale bei weitem überschreiten, wie beispielsweise den Umbau der Küche und des Bades, dann macht es Sinn, dies auf zwei Jahre aufzuteilen. So können in zwei Jahren höhere Beträge abgezogen und somit Steuern gespart werden, was laut Zünd aufgrund der Progression ratsam ist.

Was sind die häufigsten Fehler beim Ausfüllen der Steuererklärung?

Veranlagung kontrollieren

Viele Leute machen den Fehler, die Steuerveranlagung nicht fristgerecht zu überprüfen. Oft werden Abzüge nicht gewährt. Nach Erhalt der Steuerveranlagung, also dem definitiven Steuerbetrag, hat man 30 Tage Zeit, diesen zu beanstanden.

Die gleiche Frist gilt auch, um vergessene Abzüge nachzumelden. Diese können nämlich im nächsten Steuerjahr nicht mehr abgezogen werden.

Gesundheitskosten

Bei den Krankenkosten werde nämlich oft vergessen, dass nicht nur Krankenkassenkosten abziehbar sind, die auf dem Krankenkassenauszug aufgeführt sind, sondern auch selbst bezahlte Krankenkosten. Dazu gehört beispielsweise der Kauf einer Brille oder Zahnarztkosten.

Es gibt jedoch in fast allen Kantonen und beim Bund eine Hürde: Die selbst bezahlten Gesundheitskosten sind nur abzugsfähig, wenn sie einen gewissen Prozentsatz des Nettoeinkommens übersteigen. Dieser Prozentsatz ist je nach Kanton unterschiedlich, im Kanton St.Gallen beträgt er beispielsweise zwei Prozent. Somit macht es Sinn, beispielsweise eine Zahnkorrektur im selben Jahr zu machen, in dem auch andere Krankenkosten anfallen, damit dieser «steuerliche Selbstbehalt» überschritten wird.

Zusätzlich müssen die Kosten durch Belege nachgewiesen werden und vom Arzt verordnet worden sein. Nicht abzugsfähig sind Schönheitsbehandlungen, Laserbehandlungen bei Sehschwächen oder Präventionsmassnahmen wie der Fitnessbesuch.

Wie gehen Steuererklärungsanfänger am besten vor?

Cindy Zünd hat für Steueranfänger folgendes Motto «sammeln, ausfüllen, einreichen, bezahlen». Am besten lege man sich am 1. Januar ein Mäppli an, in dem alle Belege für die Steuererklärung gesammelt werden. Eine Checkliste schafft zusätzliche Struktur. Ausserdem kann man die Daten aus der Steuererklärung im Vorjahr ins Programm übertragen, so sind alle gemachten Angaben ersichtlich.

Beim Ausfüllen der Steuererklärung kann man sich vom Programmassistenten durch die Steuererklärung führen lassen. Blindlings sollte man das aber nicht tun, sondern aktiv mitlesen – bestenfalls lernt man noch etwas dabei. Ausserdem sei es wichtig, die erste Steuererklärung von jemandem kontrollieren zu lassen, der mehr Erfahrung damit hat.

Einreichen muss man die Steuererklärung dann fristgerecht mit allen Belegen. Schafft man es nicht im März, sollte man unbedingt eine Fristverlängerung beantragen. Zu spätes Einreichen wird gemahnt und es können Mahnkosten anfallen.

Schlussendlich muss die Steuerrechnung dann auch noch fristgerecht bezahlt werden. Gerade für Anfänger sei es laut der Treuhänderin aber wichtig, sich frühzeitig mit dem Bezahlen der Steuern auseinander zu setzen. Eine grobe Faustregel besagt, dass die Steuern circa eineinhalb Monatslöhne betragen.

Gemäss Cindy Zünd ist es wichtig, neue Verhältnisse, wie beispielsweise die Umstellung auf eine 100-Prozent-Stelle nach der Lehre an das Steueramt zu melden. Dadurch kann ein «böses Erwachen», wie beispielsweise hohe Nachsteuern, vermieden werden.

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veröffentlicht: 26. Februar 2024 06:49
aktualisiert: 26. Februar 2024 06:49
Quelle: FM1Today

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