Bucheggberg

Erpresst, gequält und sexuell missbraucht: Drei Männer müssen jahrelang ins Gefängnis

· Online seit 03.02.2023, 07:16 Uhr
Ende 2021 war im Bucheggberg ein Mann erpresst, gefesselt und über sieben Stunden gequält worden. Die drei Täter sind nun zu Gefängnisstrafen von 49 bis 66 Monaten verurteilt worden.
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Eine legale CBD-Hanfanlage in der Region Solothurn wurde kurz vor Weihnachten 2021 zum Schauplatz einer Tortur für einen jungen Mann. Dieser war von einem Kollegen beauftragt, die Indoor-Anlage zu betreuen und dafür zu sorgen, dass die Hanfpflanzen gedeihen. Sein Auftraggeber zerstritt sich jedoch mit einem Geschäftspartner – mit üblen Folgen für das spätere Opfer.

Stundenlang festgehalten und erniedrigt

Als das spätere Opfer wie jeden Tag nach Feierabend zur Hanfanlage fuhr, um dort nach dem Rechten zu sehen, wurde es von einem Trio mit schlechten Absichten empfangen. Hauptfigur ist ein Deutsch-Holländer, er fühlte sich von seinem Geschäftspartner offenbar um Geld geprellt. Seine Wut liess er am wehrlosen Angestellten aus.

Was dieser erdulden musste, ist nicht leicht zu beschreiben. Der Deutsch-Holländer und seine zwei Kumpanen fesselten das Opfer, demütigten es, bedrohten es mit dem Tode und führten eine Feile und ein Eisenrohr in seinen Anus ein. Welches Ziel sie mit dieser Folter verfolgten, blieb im Gerichtsverfahren unklar. Die drei Angeklagten schwiegen mehrheitlich. Sicher ist nur, dass sie vom Opfer mehrere hunderttausend Franken erpressen wollten – Geld, das höchstens sein Chef und Auftraggeber hatte, aber sicher nicht das Opfer als reiner Ausführender.

Schuldig im Sinne der Anklage

Das Opfer hatte Glück im Unglück und wurde trotz der Qualen nicht schwer verletzt, die psychischen Folgen wiegen schwerer. Der Mann wechselte umgehend die Wohnung, auch aus Angst um die Gesundheit seiner Partnerin. Im Prozess vor dem Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt erhielt er nun eine Genugtuung von 35'000 Franken zugesprochen.

Die drei Täter waren bereits gut zwei Wochen nach der Tat verhaftet worden und befinden sich im vorzeitigen Strafvollzug. Sie wurden alle verurteilt wegen versuchter räuberischer Erpressung, sexueller Nötigung, versuchter schwerer Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Weil sie unterschiedlich stark an den Quälereien beteiligt waren, erhielten sie differenzierte Strafen. Der Haupttäter fünfeinhalb Jahre, die Nebenfiguren fünf Jahre und zwei Monate beziehungsweise vier Jahre und einen Monat. Alle drei Männer kassierten zudem einen Landesverweis zwischen sechs und acht Jahren.

Mit dem Urteil liegt das Amtsgericht unter dem Vorsitz von Stefan Altermatt etwa in der Mitte zwischen den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte neun bis elf Jahre Haft gefordert, die Verteidigung mehrheitlich Freisprüche aus Mangel an Beweisen. Die Urteile gegen die drei Männer im Alter von 25 bis 29 Jahren können ans Solothurner Obergericht weitergezogen werden.

veröffentlicht: 3. Februar 2023 07:16
aktualisiert: 3. Februar 2023 07:16
Quelle: 32Today

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