Mittelland

Leinenpflicht in Solothurn: Schutzzeit für Wildtiere bis Juli

1. April bis 31. Juli

In Solothurner Wäldern gehören Hunde an die Leine

· Online seit 27.03.2024, 10:18 Uhr
Im Kanton Solothurn gilt in den Wäldern vom 1. April bis zum 31. Juli die generelle Leinenpflicht. Diese dient dem Schutz von Mutter- und Jungtieren in der Zeit, in der die Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt bringen.
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In den kommenden Monaten ist Setz- und Brutzeit. Damit Hunde während dieser Zeit keine Gefahr für Wildtiere darstellen, gilt im Kanton Solothurn im Wald bis zum 31. Juli eine generelle Leinenpflicht.

Junghasen und Rehkitze besonders gefährdet

Besonders gefährdet sind in dieser sensiblen Zeit die Nester von Bodenbrütern, sowie Junghasen und frisch gesetzte Rehkitze, wie der Kanton Solothurn mitteilt. Das Amt für Wald, Jagd und Fischerei appelliert an die Hundehalter und -halterinnen, während der kommenden vier Monate beim Ausführen ihrer Hunde der Setz- und Brutzeit der Wildtiere besondere Beachtung zu schenken und die Leinenpflicht für Hunde im Wald konsequent einzuhalten.

Busse für Hundehalter, die sich nicht daran halten

Kritisch sind zudem Bereiche im Offenland von Waldrändern und Hecken. Mit Schleppleinen kann Hunden trotz Leinenpflicht ein gewisser Bewegungsfreiraum gewährt werden. Hundehalterinnen und Hundehalter, die sich nicht an diese Pflicht halten, müssen mit einer Busse von bis zu 80 Franken rechnen.

(mgt/ckp)

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veröffentlicht: 27. März 2024 10:18
aktualisiert: 27. März 2024 10:18
Quelle: 32Today

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