Beschwerde abgelehnt

Arbeiten für SBB-Doppelspurtunnel bei Schafis definitiv vergeben

· Online seit 31.01.2024, 12:01 Uhr
Die Vergabe der Arbeiten für den SBB-Doppelspurtunnel zwischen dem Weiler Poudeille in Schafis und Twann ist rechtskräftig. Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde einer ausgeschlossenen Arbeitsgemeinschaft nicht eingetreten.
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Beschwerden zu öffentlichen Vergaben von Arbeiten muss das Bundesgericht nur unter bestimmten Bedingungen prüfen. Unter anderem muss es sich um eine grundsätzliche Rechtsfrage handeln. Dies sei vorliegend nicht der Fall, hat das Bundesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil festgehalten.

Der Verantwortliche für Nachhaltigkeit und Umwelt in der Offerte der beschwerdeführenden Arbeitsgemeinschaft erfüllte die geforderten Qualifikationen nicht. Aus diesem Grund schloss die Vergabestelle die Gemeinschaft vom Bieterverfahren aus. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diesen Entscheid im April des vergangenen Jahres.

Mit dem Bau des Doppelspurtunnels wird die SBB-Linie zwischen Biel und Lausanne durchgehend zweispurig. Das Projekt wurde im September 2022 an das Konsortium IBD vergeben, welches von Implenia, F. Bernasconi & Cie und De Luca gebildet wird. Es hat einen Preis von rund 225 Millionen Franken offeriert – exklusiv Steuern. (Urteil 2C_222/2023 vom 19.1.2023)

(sda)

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veröffentlicht: 31. Januar 2024 12:01
aktualisiert: 31. Januar 2024 12:01
Quelle: BärnToday

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