Kantonsrat

Kanton Solothurn soll Bestattung von Fehlgeburten ermöglichen

27.03.2024, 11:55 Uhr
· Online seit 27.03.2024, 11:51 Uhr
Im Kanton Solothurn sollen künftig auch sogenannte «Sternenkinder» bestattet werden können. Der Kantonsrat hat am Mittwoch einstimmig einen Auftrag von André Wyss (EVP) für erheblich erklärt.
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Im Bundesrecht werden Fehlgeburten von Totgeburten unterschieden. Eine Totgeburt ist ein totgeborenes Kind ab 500 Gramm Gewicht oder nach Vollendung der 22. Schwangerschaftswoche. Solche Kinder haben ein Anrecht auf Bestattung.

Dieses Recht haben fehlgeborene Kinder – also Kinder die zur Zeit der Geburt zu jung oder zu leicht waren – nicht zwingend. Dies könne dazu führen, dass Eltern sogenannter «Sternenkinder» je nach Wohnort in der Zeit des Trauerprozesses noch mit Abklärungen mit der Gemeinde konfrontiert würden, wenn sie ihr Kind bestatten möchten, wie André Wyss (EVP) in seinem Auftrag schrieb.

Wyss verlangt deshalb, dass sich Solothurn dem Vorbild von Kantonen wie Zürich, Waadt und Jura anschliesst, wo fehlgeborene Kinder auf Wunsch der Eltern bestattet werden dürfen. Auch in den Kantonen Bern und Aargau wurden kürzlich Vorstösse zum Thema gutgeheissen.

Bestattung ist Gemeindesache

Das Bestattungs- und Friedhofwesen liege vor allem in der Verantwortung der Gemeinden, schrieb der Regierungsrat in seiner Stellungnahme. Es gebe ausserdem keine Anzeichen dafür, «dass es faktisch jemals zu einem Problem gekommen wäre, wenn Eltern ein totgeborenes oder fehlgeborenes Kind bestatten lassen wollten».

Trotzdem sei das Anliegen des Vorstosses berechtigt. Als mögliche Lösung schlägt der Regierungsrat vor, im kantonalen Sozialgesetz festzuschreiben, dass auch fehlgeborene Kinder einen Anspruch auf eine Bestattung auf den Gemeindefriedhöfen erhalten sollen.

Nach durchgehend zustimmenden Wortmeldungen hat der Kantonsrat den Auftrag mit 92 Ja-Stimmen ohne Gegenstimme für erheblich erklärt.

(sda/ckp)

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veröffentlicht: 27. März 2024 11:51
aktualisiert: 27. März 2024 11:55
Quelle: sda

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