Gericht

Bis zu elf Jahre Gefängnis wegen sexueller Nötigung gefordert

· Online seit 26.01.2023, 05:50 Uhr
Am Montag standen drei Männer vor dem Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt. Ihnen wird vorgeworfen, ihr Opfer erpresst und sexuell genötigt zu haben. Die Tat sollen sie gefilmt haben.
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Einer der drei Angeklagten soll laut der Anklageschrift im Bezirk Buchegg zusammen mit seiner Freundin angefangen haben, CBD-Hanf anzubauen. Daraufhin hat der Mann einen Bekannten seines Mitbewohners angestellt, damit dieser die Pflanzen pflegt.

Die zwei anderen Angeklagten sollen zu der Zeit bereits als Touristen im Land gewesen sein. Sie stammen aus England und den Niederlanden und wollten den Besitzer der CBD-Plantage besuchen.

Mitbewohner klaute 240'000 Franken

Zum Verbrechen soll es laut Anklage gekommen sein, weil der Mitbewohner des Plantagen-Besitzers diesen um 240'000 Franken brachte und aus der Schweiz floh. Daraufhin soll der Betreiber der Indoor-Anlage am 19. Dezember 2021 zusammen mit seinen beiden Besuchern den Angestellten in einem Büro bedroht und gefesselt haben.

Sexuelle Nötigung gefilmt

Dort hätten die drei Angeklagten ihm verschiedene Gegenstände anal eingeführt und dies gefilmt. Nach mehreren Stunden hätten sie Geld gefordert. So seien die Indoorpflanzen nicht gut aufgezogen worden. Auch gingen sie davon aus, dass das Opfer mit dem Mitbewohner unter einer Decke steckt. In einer ersten Phase wollten sie 56'000 Franken von ihrem Opfer und erhöhten den Betrag später auf 100'000 Franken. Dabei drohten sie ihm, die Videos der Misshandlungen zu veröffentlichen, sollte die Zahlung ausbleiben.

Bis zu elf Jahre Gefängnis gefordert

Einer der drei Angeklagten sagte vor Gericht aus, er sei an besagtem Tag bei der Indoor-Anlage gewesen, habe aber das Büro nicht betreten. Die zwei anderen Angeklagten haben sich auf das Schweigerecht gestützt. Laut Staatsanwaltschaft sei die Beweislage aber erdrückend. So habe eine Kamera gegenüber vom Gebäude das Kommen und Gehen der Angeklagten gefilmt. Und auch das Opfer sei zu sehen. Zudem seien auf dem Handy eines Angeklagten Beweismittel sichergestellt worden und beim Opfer konnte man Spuren der Fesseln und Verletzungen nachweisen. Die Staatsanwaltschaft fordert deshalb neun bis elf Jahre und 7 Monate Gefängnis. Zwei Verteidiger fordern Freispruch für ihre Klienten. Der dritte Verteidiger fordert eine Freiheitsstrafe von maximal 14 Monaten. Der Klient sei von den zwei anderen Angeklagten beinahe zur Tat gezwungen worden.

Das Urteil wird am 2. Februar verkündet.

veröffentlicht: 26. Januar 2023 05:50
aktualisiert: 26. Januar 2023 05:50
Quelle: 32Today

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