Die Umfahrung Klus ist definitiv vom Tisch
Wie die Solothurner Zeitung berichtet, will das Bundesgericht nichts wissen davon, den Entscheid des Solothurner Verwaltungsgerichts zu überprüfen. Dieses hatte das Umfahrungsprojekt als nicht bewilligungsfähig eingestuft, weil sich die Eidgenössischen Kommissionen für Natur- und Heimatschutz in einem umstrittenen Gutachten gegen die vom Volk bewilligte Lösung ausgesprochen hatten.
Die Kommissionen waren zum Schluss gekommen, dass das geschützte Ortsbild «Innere Klus» stark beeinträchtigt würde durch den neuen Strassenviadukt. Dass sich heute Tausende Autos durchs enge Städtchen zwängen, war dagegen kein Argument.
Nun sagt das Bundesgericht, die Solothurner Regierung sei nicht dazu berechtigt, den Entscheid des Verwaltungsgerichts anzufechten. Damit bleibt es beim Verdikt: Das 74 Millionen Franken teure Umfahrungsprojekt zur besseren Anbindung des Thals kann nicht gebaut werden.