Bundesgerichtsentscheid

Die Umfahrung Klus ist definitiv vom Tisch

01.03.2023, 13:37 Uhr
· Online seit 01.03.2023, 13:32 Uhr
Das Umfahrungsprojekt «Verkehrsanbindung Thal» kann nicht gebaut werden, obwohl das Solothurner Stimmvolk die millionenteure Strasse genehmigt hatte. Das Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde der Solothurner Regierung gar nicht ein.
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Wie die Solothurner Zeitung berichtet, will das Bundesgericht nichts wissen davon, den Entscheid des Solothurner Verwaltungsgerichts zu überprüfen. Dieses hatte das Umfahrungsprojekt als nicht bewilligungsfähig eingestuft, weil sich die Eidgenössischen Kommissionen für Natur- und Heimatschutz in einem umstrittenen Gutachten gegen die vom Volk bewilligte Lösung ausgesprochen hatten.

Die Kommissionen waren zum Schluss gekommen, dass das geschützte Ortsbild «Innere Klus» stark beeinträchtigt würde durch den neuen Strassenviadukt. Dass sich heute Tausende Autos durchs enge Städtchen zwängen, war dagegen kein Argument.

Nun sagt das Bundesgericht, die Solothurner Regierung sei nicht dazu berechtigt, den Entscheid des Verwaltungsgerichts anzufechten. Damit bleibt es beim Verdikt: Das 74 Millionen Franken teure Umfahrungsprojekt zur besseren Anbindung des Thals kann nicht gebaut werden.

veröffentlicht: 1. März 2023 13:32
aktualisiert: 1. März 2023 13:37
Quelle: 32Today

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