Solothurner Kantonsrat

Parlament erklärt Volksauftrag zur Ausgleichskasse für ungültig

· Online seit 10.05.2023, 11:11 Uhr
Der Solothurner Kantonsrat hat am Mittwoch den Volksauftrag zur sofortigen Absetzung der Verwaltungsrats der kantonalen Ausgleichskasse für ungültig erklärt. Der Rat folgte damit dem Antrag der Parlamentsleitung, die bei der Vorprüfung juristische Probleme festgestellt hatte.
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Der Entscheid fiel mit 71 Ja zu 19 Nein deutlich. Gegen die Ungültigkeitserklärung hatte sich die SVP ausgesprochen, deren Fraktion geschlossen Nein stimmte. «Gebt dem Volksauftrag eine Chance!» und «in dubio pro popolo - im Zweifel für das Volk», hatte Roberto Conti (SVP) die Mitglieder des Kantonsrats bei der vorangegangenen Diskussion aufgerufen.

Die Sprecher der anderen Parteien wiederholten, was die Ratsleitung bereits im April mitgeteilt hatte: Der Volksauftrag stehe im Widerspruch zu gleich mehreren Gesetzesbestimmungen. Die Absetzung des Verwaltungsrats der Ausgleichskasse gehe über die verfassungsmässigen Kompetenzen des Parlaments hinaus.

Spielregeln einhalten

Man dürfe nicht nur die 142 Personen sehen, die den Volksauftrag unterzeichnet hätten, sagte Michael Ochsenbein (Mitte), sondern müsse an alle Stimmberechtigten denken. Das Stimmvolk habe mit der Verfassung und Gesetzen die Spielregeln definiert, die einzuhalten seien. «Bei einem Volksauftrag ist der Kantonsrat der Schiedsrichter», stellte Ochsenbein fest.

Mit einem Volksauftrag haben 100 Solothurner Stimmberechtigte gemäss Kantonsverfassung das Recht, dem Kantonsrat schriftlich einen Antrag zu stellen. Er wird gleich behandelt wie ein Vorstoss eines Parlamentariers.

Der Volksauftrag «Ausgleichskasse Kanton Solothurn: Verwaltungsrat sofort absetzen!» war am 13. Januar von 142 Personen eingereicht worden. Der Auftrag war eine Reaktion auf den Pendenzenberg bei der Ausgleichskasse, der im Kanton wiederholt zu Diskussionen geführt hatte.

Neue Vorwürfe gegen die Ausgleichskasse

Die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn gerät aktuell von anderer Seite zusätzlich unter Druck. Der Verband der kantonalen Einwohnergemeinden richtet einen «dringlichen Appell» mit schwerwiegenden Vorwürfen an den Vewaltungsrat, wie die Solothurner Zeitung schreibt. Die Zusammenarbeit sei aus Sicht der Gemeinden «sehr bemühend und in keiner Weise partnerschaftlich».

Im Kern geht es um eine Software, welche den regionalen AHV-Zweigstellen als Informationsquelle dient und dort als wichtiges Arbeitsinstrument hilft, die Versicherten gut beraten zu können. Diese Software werde nun laut dem Einwohnergemeindeverband per Anfang Juni ersatzlos wegfallen. Es wird befürchtet, dass Stellen wegfallen und der Pendenzenberg wieder stark ansteigen könnte. Die Einwohnergemeinden pochen darauf, dass auf die Ablösung der Software verzichtet wird. Zuerst müsse geklärt werden, wie es mit den 60 Gemeindeausgleichskassenstellen weitergehen soll.

Akso-Geschäftsführer Roger Schmid bestätigt gegenüber der Solothurner Zeitung, dass die Rolle der Zweigstellen in den Gemeinden überprüft werde. Es habe von Seiten der Ausgleichskasse im Frühling bereits verschiedene Informationsveranstaltungen gegeben. Weitere Informationen zur Ablösung der Software würden folgen, sobald alle Tests abgeschlossen seien. Dass der Pendenzenberg über Gebühr ansteige, sei nicht zu befürchten.

(sda/ma)

veröffentlicht: 10. Mai 2023 11:11
aktualisiert: 10. Mai 2023 11:11
Quelle: 32Today

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